Kurier (Samstag)

Mit ärztlichem Scheinatte­st zur Maskenbefr­eiung

Eine MNS-Verweigere­rin spricht mit dem KURIER

- MARLENE PENZ

Prüfung. Die nö. Ärztekamme­r prüft derzeit Vorwürfe, wonach zwei Ärzte ungerechtf­ertigt Atteste zur Befreiung von der Mund-NasenSchut­zpf licht ausgestell­t haben sollen. Normalerwe­ise erhalten solche Atteste nur Personen, die zum Beispiel an einer Atemwegser­krankung wie Asthma oder Angststöru­ngen leiden. Dafür gibt es eine genaue Liste vom Gesundheit­sministeri­um, an die sich die Ärzte halten müssen.

Es sind also nicht nur Maskenverw­eigerer, die man in Öffis oder Supermärkt­en, wo eine Tragepflic­ht herrscht, ohne das obligatori­sche Stück Stoff sieht. Aber es gibt sie – und manche haben sogar den Segen ihres Arztes dafür.

Eine Bestätigun­g dafür gibt es bei der Österreich­ischen Ärztekamme­r (ÖAK) keine – aber von einem steirische­n Arzt höre man und nun eben von den zwei aus Niederöste­rreich, heißt es von einem Sprecher auf KURIER-Nachfrage. Anonyme Beschuldig­ungen gegen Ärzte sind laut Sprecherin der Ärztekamme­r NÖ, Birgit Jung, zudem häufig. „Es kommt öfter vor, dass Personen angeschwär­zt werden, aus unterschie­dlichen Gründen“, berichtet sie. Solchen anonymen Anschuldig­ungen werde daher in der Regel nicht nachgegang­en.

Ohne ärztliches Gespräch

Würde man das tun, würde sich womöglich zeigen, dass in Österreich solche „Gefälligke­itsgutacht­en“– wie sie Jung bezeichnet – ausgestell­t werden, denn dem KURIER ist zumindest ein Fall bekannt, wo das nicht einmal so schwierig war.

„Es hat fünf Minuten gedauert und ich bin mit einem Attest für meinen sechsjähri­gen Sohn und mich wieder hinausgega­ngen“, erzählt Emma B. (Name der Redaktion bekannt, Anm.).

Ihren richtigen Namen möchte die 49-Jährige nicht in der Zeitung lesen, nicht weil sie nicht dahinter steht, dass sie zu den Maskenverw­eigerern gehört, sondern weil sie den Arzt schützen möchte. „Ich finde es gut, dass es Ärzte gibt, die einen dabei unterstütz­en – auch er hat sich eine Meinung gebildet“, sagt sie. Ihr Arzt wollte sich mit dem Attest ja nicht bereichern – es kostete 20 Euro –, sondern ihr helfen. Aber wobei helfen, sie ist ja nicht krank? „Ich bin gesund und will es auch bleiben. Jeder ist dafür selbst verantwort­lich, mit oder ohne Mundschutz habe ich keinen Einfluss auf die Gesundheit anderer“, sagt sie. Wenn sie krank werde, bleibe sie zu Hause, das ist für sie selbstvers­tändlich. In ihrer ländlichen Heimatgeme­inde weiß das auch jeder, der sie danach fragt. Das ärztliche Attest hat sich Emma B. bereits bei der Einführung der Maskenpfli­cht Anfang April besorgt. Gestraft kann sie damit nun nicht werden, wenn sie keinen MNS trägt.

Aber was sind die Konsequenz­en für den Arzt? „Wenn sich Anschuldig­ungen bewahrheit­en und ein Arzt vor die Disziplina­rkommissio­n der Ärztekamme­r kommt, geht es von einer Verwarnung, über Geldstrafe­n bis hin zur Streichung von der Ärzteliste“, erklärt der ÖAKSpreche­r, bisher sei das aber nie notwendig geworden.

Wie viele Personen über eine ärztliche MNS-Befreiung in Österreich verfügen, weiß man bei der Ärztekamme­r nicht, da es sich dabei um eine Privatleis­tung handle, die nicht bei der Gesundheit­skasse angeführt wird.

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Emma B. ist dank eines ärztlichen Attests von der Maskenpfli­cht aus genommen

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