Ab wann wird die Miete reduziert?
Über Höhe und Ausmaß der Mietzinsminderung
Das sagt das Gesetz Das Recht zur Mietzinsminderung haben Mieter bei allen Wohnungsmietverträgen, egal ob sie unter das Mietrechtsgesetz fallen oder nicht. Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch liegt ein Grund zur Mietzinsminderung vor, sobald die Wohnung derart mangelhaft ist, dass der Mieter sie nicht wie vereinbart benutzen kann kann – etwa aufgrund von Lärmbelästigungen bei Bauarbeiten. „Ich erinnere mich an einen Fall, da konnten die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht mehr telefonieren und sich nur mehr schreiend verständigen“, so AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. „Eine Mietzinsminderung wurde bewilligt.“
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, im Gesetz gibt es keine genauen Minderungsquoten. Es schreibt lediglich vor, dass die Mietzinsminderung der Dauer und dem Ausmaß der Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes entsprechen müsste. Sobald der Schaden behoben wurde, muss der Mieter auch wieder die volle Miete zahlen. Ist nur ein Teil der Wohnung nicht nutzbar, so dürfen Mieter auch nur einen Teil des Mietzinses kürzen. Und: Die Höhe der Mietzinsminderung bezieht sich immer auf die Bruttomiete und kann nur für den Zeitraum der Beeinträchtigung vorgenommen werden. Anhaltspunkte geben Gerichtsurteile: So entschied der Oberste Gerichtshof in einem Fall, dass aufgrund des Baulärms am Nachbargrundstück einer Minderungsquote von fünf Prozent stattzugeben sei.
Wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen?