Nach welchem Schlüssel werden Betriebskosten aufgeteilt?
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ENTGELTBESTANDTEIL Ich bin seit 30 Jahren Mieter eines Garagenplatzes, der mir ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde. Bin ich verpflichtet, das Darlehen für die Garage weiter zu zahlen, obwohl ich sie nicht mehr nutze?
Ausgehend davon, dass Sie mit „Darlehen“die Finanzierungskosten meinen, die Sie im Rahmen eines Mietverhältnisses als Entgeltbestandteil zu zahlen verpflichtet waren, endet mit der ordentlichen Beendigung des Bestandsverhältnisses auch die Pflichten zwischen Bestandsgeber und Bestandsnehmer sowie alle Zahlungsverpflichtungen. Sie sind als ehemaliger Mieter nicht verpflichtet, die Finanzierungskosten weiter zu zahlen. Anders wäre der Fall, wenn Sie als Wohnungseigentümer einer Wohnhausanlage einen Stellplatz von einem anderen Wohnungseigentümer gemietet haben. Wurde ZB für die Sanierung des Garagendaches ein Darlehen von der Eigentümergemeinschaft aufgenommen, müssen Sie an dieser Darlehenstilgung weiter mitzahlen, auch wenn Sie nicht mehr Mieter des Stellplatzes sind.
„Wenn der Mietvertrag dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, erfolgt die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstandes zur Gesamtnutzfläche des Hauses.“
KOSTENSCHLÜSSEL Werden die Verwaltungskosten bei Mietwohnungen, die dem MRG unterliegen, zu gleichen Teilen pro Einheit aufgeteilt oder nach Nutzfläche verrechnet. Unsere Verwaltung
Peter Hauswirth
verrechnet nach Nutzfläche. Ist das rechtens? Wie ist das bei Eigentumswohnungen?
Wenn der Mietvertrag dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, erfolgt die Aufteilung der Verwaltungskosten nach dem Verhältnis der Nutzfläche eines Mietgegenstandes zur Gesamtnutzfläche des Hauses. Die Verwaltungskosten sind Teil der Betriebskosten und daher gilt für sie der gleiche Aufteilungsschlüssel wie für die Betriebskosten. Eine Aufteilung nach Einheiten ist im Vollanwendungsbereich nicht vorgesehen. Der Vermieter und alle Mieter könnten jedoch schriftlich eine abweichende Regelung treffen und die Aufteilung der Kosten nach Einheiten vereinbaren. Bei Eigentumswohnungen erfolgt die
Aufteilung der Aufwendungen grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Von dieser Aufteilungsregel kann ebenso einvernehmlich abgegangen werden.
ERHALTUNG Ich miete eine Genossenschaftswohnung. Die Verwaltung hat alle Mieter informiert, dass eine thermische Sanierung geplant ist, wir sollen einen Antrag auf Förderung durch den Sanierungsscheck unterzeichnen. Ist das rechtens?
Das Gesetz ermöglicht für bestimmte öffentlich geförderte Sanierungsmaßnahmen, wie thermische-/energetische Sanierungsmaßnahmen, eine Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages über das gesetzliche
Höchstmaß hinaus. Erforderlich ist dafür eine schriftliche Vereinbarung, der eine Mehrheit von mindestens drei Viertel (berechnet nach der im Zeitpunkt der Vereinbarung vorhandenen) der Mieter zustimmen. An diese Vereinbarung sind dann alle Mieter gebunden. Mit dem Sanierungsscheck kann ein Zuschuss für die thermische Sanierung beantragt werden. Es handelt sich somit um eine Förderaktion, mit welcher Gebäudesanierungen unterstützt werden. Auch bei Mehrparteienwohnhäusern sehen die Förderbedingungen vor, dass der Sanierungsscheck von den Mietern unterschrieben wird. Die Verwaltung hat für die Einreichung zu sorgen, kann aber den Sanierungsscheck nicht anfordern.