„Nein“zum kompletten Lockdown
„Zugedreht“wird in den Herbstferien. Oder im November. Die Gerüchte über Lockdown-Geheimpläne sprießen. Allein: Dem steht der Rechtsstaat entgegen
Die Rettung von Wintersaison und Weihnachten reicht als Grund nicht, um Ausgangsverbote zu verhängen. Schließungen von Schulen und Geschäften wären aber möglich
Seit Wochen kursieren Gerüchte, die Regierung würde still und heimlich einen neuen Lockdown vorbereiten. Nach der Wien-Wahl oder während der Herbstferien, die heuer erstmals einheitlich vom 24. Oktober bis 1. November stattfinden, werde „zugedreht“.
Vor allem die FPÖ streut das, aber auch aus Wirtschaftskreisen wird kolportiert: Besser jetzt zehn Tage „zudrehen“, um die Infiziertenzahlen nach unten zu drücken, dafür können danach Weihnachtsgeschäft und Wintertourismus florieren.
Ein weiteres Gerücht besagt, die Lebensmittelketten seien bereits heimlich angewiesen worden, die Lager und Regale aufzufüllen. „Das ist eine künstlich erzeugte Unruhe“, dementiert ein Branchensprecher diese Gerüchte entschieden.
Die Verunsicherung greift jedoch um sich. So schrieb der Anwalt und bekennende ÖVPWähler Erich Gratz aus Linz einen offenen Brief an Kanzler Sebastian Kurz und appellierte, die Wirtschaft nicht „durch einen zweiten Lockdown an die Wand zu fahren“.
All der Nervosität und den Gerüchten bereiten bedeutende Rechtsprofessoren auf KURIER-Nachfrage ein Ende: Laut dem neuen Covid-19Maßnahmengesetz darf es derzeit gar keinen Lockdown geben, schon gar nicht auf Bestellung durch irgendwelche Politiker oder Lobbygruppen.
Könnte derzeit ein bundesweiter Lockdown verordnet werden?
Das Gesetz schreibt in Paragraf 5 ganz klar fest, dass der Gesundheitsminister Ausgangsregeln nur verordnen darf, wenn ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems unmittelbar droht. Und davon kann derzeit (zum Glück) keine Rede sein. „Es wäre unverhältnismäßig, im gesamten Bundesgebiet Ausgangsverbote zu erlassen, wenn es aus epidemiologischer Sicht auch reichen würde, die Verbote nur auf einzelne Gebiete zu beschränken“, sagt der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.
Das bestätigt auch Michael Mayrhofer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Linz, der zudem im Expertengremium von Gesundheitsminister Rudolf Anschober sitzt: „Ein neuerlicher Lockdown wäre nach dem Covid19-Maßnahmengesetz derzeit nicht zulässig, weil ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems nicht im Raum steht.“
Unter welchen Umständen kann ein territorialer Lockdown verordnet werden?
Auch ein territorialer Lockdown müsste „epidemiologisch begründet sein“. Sprich: Die Infektionszahlen müssten hoch, die Spitalskapazitäten am Limit sein. Bei roter Ampel wäre so ein Lockdown wohl denkbar. Aber: „Das müsste schon sehr gut begründet werden“, betont Mayrhofer – und zwar im Vorhinein. Der Verfassungsgerichtshof
hat das klar eingefordert. Mayrhofer: „Wenn der Gesundheitsminister den großen Spielraum, den ihm das Gesetz gibt, ausnützt, muss er genau dokumentieren, warum er so handelt.“
Könnte Gesundheitsminister Anschober Reisen (innerhalb Österreichs) untersagen?
Darüber ließe sich streiten, sagt Verfassungsexperte Funk. Von den Ausgangsbeschränkungen gibt es nämlich Ausnahmen: familiäre oder berufliche Verpflichtungen, aber auch „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“. Und darunter könnte ein Urlaub fallen. Funk erklärt als Beispiel: „Wenn jemand bei einer polizeilichen Kontrolle sagt, er fährt nach Tirol, um dort am Berg spazieren zu gehen, dann könnte das zulässig sein.“Es gebe in dem Gesetz „gewisse Unschärfen“, die einem Reisewilligen Optionen offenlassen.
Anschober könnte aber auf Basis des Epidemiegesetzes bestimmte (Reise-)Gebiete sperren. Das hat er bereits im Frühjahr getan, als einzelne Gemeinden Tirols unter Quarantäne gestellt wurden.
Könnte Anschober alle Hotels schließen, sodass man in den Herbstferien nicht reisen kann?
Alle nicht, aber jene in bestimmten (roten) Zonen schon. Bei der Schließung von Betrieben muss zwar nicht der Zusammenbruch des Gesundheitssystems drohen, aber Anschober müsste nachweisen, dass „gelindere Maßnahmen“nicht reichen. Das würde Reisen – zumindest mit Übernachtung – de facto verunmöglichen.
Kann man wie in Spanien oder Italien dazu angehalten werden, sich nicht mehr als ein paar Hundert Meter weit von der Wohnung wegzubewegen?
Nein, von einer Beschränkung des Umkreises zum Wohnort ist im Gesetz nicht die Rede, sagt Funk. Es ist auf Handlungszwecke ausgerichtet und so konzipiert, das Betreten und Verweilen zu beschränken. Auch Hausarrest kann nicht verordnet werden. Funk: „Zu sagen, dass in den Herbstferien alle den privaten Wohnbereich nicht verlassen dürfen, gibt das Covid-Maßnahmengesetz vom Wortlaut nicht her.“Ein „Hausarrest“ist nur im Sinne einer Quarantäne wegen einer (möglichen) Corona-Infektion möglich.