Orange Ampel in der Schule: Spielraum für Oberstufen
Der KURIER erklärt, wie sich die orange Ampel auswirkt
Es war eine Premiere, die zu einiger Verwirrung führte: Am Donnerstag sprang die Corona-Ampelfarbe an Schulen im Tennengau, im Pongau, im Flachgau und in der Stadt Salzburg auf Orange.
Aber was bedeutet das nun genau? Vor dieser Frage standen nicht nur Schüler, Eltern und Lehrer, sondern auch die Bildungsdirektion des Landes. Die Verwirrung war vor allem entstanden, weil die Landeshauptleute nicht genau informiert waren oder haben. Donnerstagabend sah sich das Ministerium jedenfalls veranlasst, erneut eine Verordnung an alle Betroffenen zu versenden, mit der nun Klarheit geschaffen werden soll.
Im Schulampelmodell von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist grundsätzlich vorgesehen, dass bei oranger Ampel die Schüler der Oberstufe – nicht aber niedrigerer Schulstufen – zu Hause bleiben und auf das sogenannte Distance Learning umstellen müssen.Hier folgt nun das große Aber.
Schule entscheidet
Laut Verordnung müssen nämlich nicht alle Oberstufenschüler daheim bleiben: Die ersten Klassen der Oberstufe (neunte Schulstufe) sollten nach wie vor unter strengen Hygieneregeln in die Schule kommen können. Auch Schüler ab der zehnten Schulstufe sollen zumindest hin und wieder anwesend sein dürfen.
Wer, wie, wann ins Gebäude kommen darf, darüber entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit den Landesbildungsdirektionen – nicht zuletzt, da an den Schulstandorten unterschiedliche räumliche Gegebenheiten herrschen. So können in größeren Schulgebäuden etwa die Abstandsregeln leichter eingehalten werden als in kleinen.
Für den Ablauf des Betriebs an der Oberstufe bei Ampelfarbe Orange gibt es neben dem Nachhauseschicken aller Schüler zwei weitere Möglichkeiten. Erstens könnte ein Schichtbetrieb eingeführt werden, bei dem die Klassen in zwei Gruppen geteilt werden, die täglich abwechselnd Präsenzlehre und Homeschooling absolvieren.
Zweitens ist es möglich, einzelne Schüler, Schülergruppen oder Teile von Klassen anlassbezogen (z. B. für fachpraktischen Unterricht) an die Schule zu holen.
Dadurch, dass über den konkreten Modus Operandi jede Schule einzeln entscheidet, wird das System nicht unbedingt einfacher, Faßmann war es aber immer wichtig, so wenig „Lockdowns“wie möglich zu haben.
Was tun bei Verdacht?
Bleibt die Frage, was passiert, wenn es zu einem Verdachtsfall an einer Schule kommt. Auch dafür hat das Bildungsministerium einen nur teilweise konkreten Aktionsplan vorgesehen: Der betroffene Schüler wird abgesondert, die Eltern, die Gesundheitsbehörde sowie die Bildungsdirektion werden informiert. Über das weitere Vorgehen entscheidet dann jeweils die Gesundheitsbehörde.
Sollte ein Test notwendig sein, muss der Schüler bis zum Eintreffen des Testergebnisses zuhause bleiben. Aber: Seine Kontaktpersonen werden nicht unter Quarantäne gestellt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, erfolgen weitere Maßnahmen (z. B. Schließung der Schule, Desinfektion etc.) entsprechend den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Für Aufsehen sorgte am Freitagabend noch eine Aktion des Ministeriums: Laut Standard will man bei coronabedingten Engpässen neben Studierenden nun auch Pensionisten als Notlehrkräfte gewinnen.