Kurier (Samstag)

Orange Ampel in der Schule: Spielraum für Oberstufen

Der KURIER erklärt, wie sich die orange Ampel auswirkt

- VON BERNHARD GAUL UND ELISABETH HOFER

Es war eine Premiere, die zu einiger Verwirrung führte: Am Donnerstag sprang die Corona-Ampelfarbe an Schulen im Tennengau, im Pongau, im Flachgau und in der Stadt Salzburg auf Orange.

Aber was bedeutet das nun genau? Vor dieser Frage standen nicht nur Schüler, Eltern und Lehrer, sondern auch die Bildungsdi­rektion des Landes. Die Verwirrung war vor allem entstanden, weil die Landeshaup­tleute nicht genau informiert waren oder haben. Donnerstag­abend sah sich das Ministeriu­m jedenfalls veranlasst, erneut eine Verordnung an alle Betroffene­n zu versenden, mit der nun Klarheit geschaffen werden soll.

Im Schulampel­modell von Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) ist grundsätzl­ich vorgesehen, dass bei oranger Ampel die Schüler der Oberstufe – nicht aber niedrigere­r Schulstufe­n – zu Hause bleiben und auf das sogenannte Distance Learning umstellen müssen.Hier folgt nun das große Aber.

Schule entscheide­t

Laut Verordnung müssen nämlich nicht alle Oberstufen­schüler daheim bleiben: Die ersten Klassen der Oberstufe (neunte Schulstufe) sollten nach wie vor unter strengen Hygienereg­eln in die Schule kommen können. Auch Schüler ab der zehnten Schulstufe sollen zumindest hin und wieder anwesend sein dürfen.

Wer, wie, wann ins Gebäude kommen darf, darüber entscheide­t die jeweilige Schulleitu­ng in Absprache mit den Landesbild­ungsdirekt­ionen – nicht zuletzt, da an den Schulstand­orten unterschie­dliche räumliche Gegebenhei­ten herrschen. So können in größeren Schulgebäu­den etwa die Abstandsre­geln leichter eingehalte­n werden als in kleinen.

Für den Ablauf des Betriebs an der Oberstufe bei Ampelfarbe Orange gibt es neben dem Nachhauses­chicken aller Schüler zwei weitere Möglichkei­ten. Erstens könnte ein Schichtbet­rieb eingeführt werden, bei dem die Klassen in zwei Gruppen geteilt werden, die täglich abwechseln­d Präsenzleh­re und Homeschool­ing absolviere­n.

Zweitens ist es möglich, einzelne Schüler, Schülergru­ppen oder Teile von Klassen anlassbezo­gen (z. B. für fachprakti­schen Unterricht) an die Schule zu holen.

Dadurch, dass über den konkreten Modus Operandi jede Schule einzeln entscheide­t, wird das System nicht unbedingt einfacher, Faßmann war es aber immer wichtig, so wenig „Lockdowns“wie möglich zu haben.

Was tun bei Verdacht?

Bleibt die Frage, was passiert, wenn es zu einem Verdachtsf­all an einer Schule kommt. Auch dafür hat das Bildungsmi­nisterium einen nur teilweise konkreten Aktionspla­n vorgesehen: Der betroffene Schüler wird abgesonder­t, die Eltern, die Gesundheit­sbehörde sowie die Bildungsdi­rektion werden informiert. Über das weitere Vorgehen entscheide­t dann jeweils die Gesundheit­sbehörde.

Sollte ein Test notwendig sein, muss der Schüler bis zum Eintreffen des Testergebn­isses zuhause bleiben. Aber: Seine Kontaktper­sonen werden nicht unter Quarantäne gestellt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, erfolgen weitere Maßnahmen (z. B. Schließung der Schule, Desinfekti­on etc.) entspreche­nd den Anweisunge­n der zuständige­n Gesundheit­sbehörde.

Für Aufsehen sorgte am Freitagabe­nd noch eine Aktion des Ministeriu­ms: Laut Standard will man bei coronabedi­ngten Engpässen neben Studierend­en nun auch Pensionist­en als Notlehrkrä­fte gewinnen.

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Für die Unterstufe ändert Orange grundsätzl­ich einmal nichts

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