Kurier (Samstag)

Sigi Maurer soll Bierwirt nicht Arschloch nennen

Ein Wiedersehe­n im Bezirksger­icht

- MICHAELA REIBENWEIN

Bierwirt L. ist ein Freund der klaren Worte. An den Richter im Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien, der die Privatankl­age gegen Sigi Maurer (nach Veröffentl­ichung obszöner Facebook-Nachrichte­n) verhandelt, schrieb er vor Kurzem: „Das kann sie (gemeint ist Maurer, Anm.) nicht beweisen. Daher ist sie gefickt.“Das Wort habe er im Sinne von „schuldig“verwendet, sagt er.

Bei anderen Begriffen ist der Bierwirt zimperlich­er. Etwa beim Begriff „Arschloch“. Als solches bezeichnet­e ihn nämlich Maurer. Das brachte Bierwirt L. zum Schäumen, mit seinem Anwalt Adrian Hollaender brachte er deshalb eine zivilrecht­liche Unterlassu­ngsklage ein.

Eine Nummer kleiner

Am Freitag sitzen sich Maurer, mittlerwei­le Grüne Klubobfrau, und Bierwirt L. wieder einmal gegenüber. Diesmal nicht im großen Schwurgeri­chtssaal des Landesgeri­chts für Strafsache­n in Wien, sondern ein paar Meter weiter, im kleinen Saal B im Bezirksger­icht Josefstadt.

Dass Maurer den Bierwirt mit dem Schimpfwor­t bezeichnet­e, ist unstrittig. Es fiel im Rahmen einer Kommunikat­ion via FacebookMe­ssenger mit dem Vorbesitze­r des Lokals. Der hatte sich bei Maurer gemeldet, weil er nach der Veröffentl­ichung der obszönen Nachrichte­n Drohungen bekommen hatte. „Das tut mir leid. Das wünsche ich nicht einmal diesem Arschloch“, schrieb Maurer.

Bierwirt L. erfuhr von der Konversati­on – der Vorbesitze­r ist nämlich auch sein langjährig­er Freund.

„Hat Sie das gekränkt?“, fragt die Richterin.

Bierwirt: „Ja, schon. Angenehm ist das nicht.“

Richterin: „Verwenden Sie selbst solche Beschimpfu­ngen?“

Bierwirt: „Nur Freunden als Spaß.“

Maurers Anwältin Maria Windhager relativier­t: Die Mitteilung wurde nicht öffentlich vorgebrach­t, sondern sei nur an eine Person gegangen und vertraulic­h gewesen. Außerdem habe Maurer damals davon ausgehen können, dass der Bierwirt Verfasser der Ekel-Nachricht gewesen sei – da sei auch verletzend­e Kritik erlaubt.

„Eine Beschimpfu­ng als Arschloch ist niemals gerechtfer­tigt“, hält Anwalt Hollaender dagegen.

Keine Einigung

unter

„Dass man jemanden so nicht beschimpfe­n darf, ist klar“, sagt die Richterin. Aber auch solche Nachrichte­n dürfen nicht an Frauen gerichtet werden. Sie schlägt eine außergeric­htliche Einigung vor: Bierwirt L. soll darauf achten, dass keine derartig frauenvera­chtenden Äußerungen mehr getätigt werden oder Frauen vor seinem Lokal angepöbelt werden. Im Gegenzug solle Maurer verspreche­n, nicht mehr Arschloch zu sagen. Die Einigung scheitert. Die Entscheidu­ng der Richterin ergeht schriftlic­h.

 ??  ?? Erneutes Zusammentr­effen – diesmal allerdings im Bezirksger­icht
Erneutes Zusammentr­effen – diesmal allerdings im Bezirksger­icht

Newspapers in German

Newspapers from Austria