Rechtspopulist und „Herrgott von Wien“
Wiens Bürgermeister um 1900, Gründer der Christlichsozialen Partei, ist bis heute ebenso legendär wie umstritten: Rechtspopulist, Antisemit und großer Modernisierer der Hauptstadt
Die einen schmieren „Schande“auf sein Denkmal in der Wiener Innenstadt , die anderen halten Mahnwachen davor. Die einen - zuletzt der Schriftsteller Robert Menasse - prangern seinen Antisemitismus an und bezeichnen ihn als Lehrmeister Adolf Hitlers, die anderen betonen seine Leistungen für die Modernisierung Wiens und sein Engagement für die kleinen Leute. Der Streit um das Denkmal Karl Luegers hat die Debatte um den legendären Wiener Bürgermeister wieder einmal angefacht.
Für viele Bürgerliche ist das unbestritten eher geschmacklospompöse Denkmal aus der Zwischenkriegszeitunantastbar,viele Linke wollen es so rasch wie möglich
Als Chef der 1888 gegründeten Christlichsozialen Partei (CS) – der Vorläuferin der ÖVP – schlug Lueger einen strammen antisemitischen Kurs ein. Er betrachtete die jüdischen Unternehmer als Ursache für das Elend der verarmten Kleinbürger, als deren Vertreter er sich sah. Daraus und aus der ohnehin tief in der Kirche verwurzelten Judenfeindlichkeit entwickelte er einen zunehmend radikalen Antisemitismus. Zugleich aber betonte er, viele jüdische Freunde zu haben, und meinte scherzhaft, „Wer a Jud is, bestimm i“. aus dem Stadtbild entfernen. Und die Historiker? „Dieses Denkmal war ein politisches Statement“, verweist Dirk Rupnow von der Uni Innsbruck auf die politischen Hintergründe von dessen Entstehung,„alsokannmandamit auch so umgehen“. Christlichsoziale und Deutschnationale betrieben nach dem Ersten Weltkrieg einen regelrechten Kult um Lueger. Später sollten die Nationalsozialisten sogar einen Propagandafilm über den Bürgermeister herstellen lassen, den Hitler den „gewaltigsten deutschen Bürgermeister aller Zeiten“nannte.
Dieses nostalgisch verherrlichende Lueger-Bild wirkt nach, macht die Figur Lueger für viele bis heute sakrosankt.
Aufgrund des Zensuswahlrechts, das Proletarier von Wahlen ausschloss, konzentrierte sich Lueger auf die sogenannten „Fünf-Gulden-Männer“, also Kleinbürger vom Gewerbetreibenden bis zum Handwerker, die aufgrund ihrer etwas besseren Vermögensverhältnisse wahlberechtigt waren. Unter der sozialistischen Arbeiterschaft hatte er erbitterte Gegner, was bei einem Auftritt Luegers 1899 im Arbeiter-Vorort Ottakring deutlich wird. Es gab so heftige Demonstrationen gegen den Bürgermeister, dass der unter Polizeischutz in ein Gasthaus fliehen musste.
Franz Joseph, der Lueger wegen seines aggressiven Antisemitismus als Bürgermeister für ungeeignet hielt, verweigerte dem verachteten Rechtspopulisten mehrmals die Anerkennung. Der Papst musste schließlich für den Christlichsozialen intervenieren, damit er 1897 Bürgermeister werden konnte.
Ob Lehrmeister Hitlers, oder einfach Rechtspopulist, der politisches Kleingeld mit Rassismus und Antisemitismus. machte. Für den Historiker Rupnow, reicht es nicht aus, das Denkmal mit einer kleinen Tafel auszustatten - so geschehen 2016 - die auf die Hasstiraden des Bürgermeisters hinweist: „Diese Tafel bringt das Denkmal nicht ins Wanken.“Rupnow hält eine Debatte über eine Entfernung des Denkmals für gerechtfertigt, „weil Wien ohnehin übervoll ist mit einer Erinnerungskultur, zu der wir in unserer Gegenwart keinen Zugang mehr haben, die uns für unsere Gegenwart – und vor allem auch Zukunft! – nichts sagt.“
Persönlich aber würde
Rupnow
Lueger pflegte schon zu Lebzeiten den Kult um seine Person. Vom „Lueger-Teller“, auf dem Würstel bei Wahlkampf-Veranstaltungen serviert wurden, bis zu Ansichtskarten und Altarbildern war der Bürgermeister omnipräsent. Das setzte sich nach seinem Tod fort. Die Christlichsozialen und der von ihnen ab 1934 errichtete autoritäre Ständestaat glorifizierte Lueger. Denkmäler wurden gebaut, Theaterstücke und Filme produziert, populäre Schlager wie das „Lueger-Lied“erzählten nostalgisch von der alten Zeit. Auch die Nazis nützten den Lueger-Kult und ließen während des Krieges einen Propagandafilm drehen.
das Denkmal „ zu einem Ort machen, an dem diese Fragen diskutiert werden“. Sehr gut findet der Historiker die Idee einiger Künstler, das Denkmal schräg aufzustellen. Die Zwiespältigkeit Luegers, aber auch des Erinnerungskults um ihn wäre so deutlich sichtbar gemacht.
Florian Wenninger, Leiter des Instituts für Historische Sozialforschung, würde zumindest die Lueger-Statue in ein Museum verbannen. Den Sockel könnte man zum Schauplatz einer modernen, kritischen Erinnerungskultur machen. Einfach stehen lassen kommt für Wenninger jedenfalls nicht infrage: „Damit lässt man die Werte, die er repräsentiert, stehen.“Und diese Werte, gibt Rupnow
zu bedenken, seien nichts, was man einfach als historisch abtun könne: „Es gibt wieder wachsenden Antisemitismus, und Rassismus, das Ausspielen von Bevölkerungsgruppen gegeneinander ist in der Stadt, ist ein sehr aktuelles politisches Phänomen“
Wenninger spannt den Bogen von Lueger bis zu Hitler: „Lueger hat das politische Klima bewusst vergiftet. Ressentiments, wie er sie zum Mittel der Politik gemacht hat, werden unweigerlich immer heftiger, immer brutaler. Vergiftung des Klimas geht schrittweise.“Lueger selbst habe offen das Köpfen von Juden gefordert. Die persönliche Würdigung also, die das Denkmal verkörpere, „die muss man auf jeden Fall entfernen.“
Ich war schon einmal verheiratet und möchte auf keinen Fall noch mal heiraten. Meine Lebensgefährtin macht aber immer wieder Andeutungen, dass sie gerne heiraten möchte. Da wir beide nicht mehr die Jüngsten sind, geht es ihr offenbar auch um ihre Absicherung. Vielleicht wäre ja eine eingetragene Partnerschaft für uns die beste Lösung.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe? Sind zum Beispiel die Regelungen einer Witwenpension/einer Witwerpension für eingetragene Partner gleich wie für Ehegatten? Bestehen erbrechtliche Unterschiede?
Und kann man bei einer eingetragenen Partnerschaft auch unterschiedliche Meldeadressen haben?
Lieber Herr F., seit Beginn des Jahres 2019 stehen die Ehe und die eingetragene Partnerschaft homosexuellen und heterosexuellen Paaren offen. Seither können homosexuelle Paare heiraten und heterosexuelle Paare sich verpartnern.
Gleich vorweg: Das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft und das Schließen einer Ehe haben in allen wesentlichen Punkten die gleichen rechtlichen Folgen. Eingetragene Partnerschaften und Ehen sind einander in den wesentlichen Rechtsfolgen gleichgestellt. Auch durch das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft entstehen unmittelbare finanzielle Verpflichtungen. So sind eingetragene Partner einander wechselseitig zu Unterhalt verpflichtet. Eine Geldunterhaltspflicht besteht jedenfalls für den Alleinverdiener, aber auch für einen deutlich besser verdienenden eingetragenen Partner. Als Lebensgefährten trifft Sie derzeit hingegen keine Unterhaltspflicht.
An den Eigentumsverhältnissen ändert die eingetragene Partnerschaft unmittelbar nichts. In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung, sodass auch nach dem Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft jeder Partner Alleineigentümer seiner Sachen bleibt. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Tatsache, dass es auch für den Fall einer Auflösung
der eingetragenen Partnerschaft sehr wohl Aufteilungsansprüche geben kann. In diesem Fall muss das während aufrechter eingetragener Partnerschaft erwirtschaftete Vermögen zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt werden. Nicht der Aufteilung unterliegen Erbschaften, Geschenke von Dritten und bereits in die eingetragene Partnerschaft eingebrachte Vermögenswerte.
Verwitwete eingetragene Partner haben unter den gleichen Voraussetzungen Anspruch auf Witwen/Witwerpension, wie verwitwete Ehepartner. Auch in diesen Fällen sind daher allfällige Wartefristen zu beachten. Die erbrechtlichen Regelungen sind für Ehepartner und eingetragene Partner gleich. Insbesondere sind sowohl Ehegatten als auch eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Als Lebensgefährte sind Sie hingegen derzeit nicht pf lichtteilsberechtigt.
Ehegatten und auch eingetragene Partner können vereinbaren, keinen gemeinsamen Haushalt zu gründen und weiterhin getrennt zu leben. Es ist daher nicht zwingend, dass Ehegatten und eingetragene Partner zusammenwohnen und eine gemeinsame Meldeadresse haben.
Auch das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft hätte für Sie daher entscheidende Rechtsfolgen, die jenen einer Eheschließung in allen wesentlichen Punkten gleichgestellt sind.