Kurier (Samstag)

Schutz vor Einbruchsd­elikten

Dämmerungs­einbrüche.

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ie Dämmerungs­einbreDche­r

schlagen von November bis Jänner zu. Meist zwischen 16 und 21 Uhr, abhängig von der Dämmerungs­zeit. Zu den Tatorten zählen meist Wohnungen und Wohnhäuser, die gut an Hauptverke­hrsverbind­ungen angebunden sind und eine rasche Fluchtmögl­ichkeit bieten. Siedlungsg­ebiete mit schwer einsehbare­n Grundstück­en und ebenerdig gelegene Wohnungen stehen ebenso im Fokus“, schildert Mjr. Karl Kraus vom Bezirkspol­izeikomman­do. Die Täter versuchen zumeist durch das Aufzwängen von Terrassent­üren und gartenseit­ig gelegenen Fenstern, Türen oder Kellerzugä­ngen ins Objekt einzudring­en. Dabei nutzen sie meist die einfachste­n Möglichkei­ten und brechen mit Schraubenz­ieher oder einer Zange schlecht gesicherte Türen oder Fenster auf. Gelingt es ihnen einzudring­en, haben sie es auf schnell verwertbar­es Gut abgesehen. Daher ist es ratsam, Schmuck, Bargeld und Wertgegens­tände in einem Safe zu verwahren oder am besten keine höheren Bargeldbet­räge zuhause zu haben.

Alarmanlag­e? Ja! Aber welche?

Aber auch über das gesamte Jahr gesehen geschehen Einbrüche. In diesem Zusammenha­ng ist es für Hausund Wohnungsei­gentümer zweifelsfr­ei sinnvoll, sich eine Alarmanlag­e anzuschaff­en. Alarmanlag­en bieten (EMA oder Einbruchme­ldeanlagen) einen guten Schutz vor Einbrüchen, wenn

1. das Produkt gemäß EN 50131-2 zugelassen ist und

2. die Anlage von einem befugten Alarmanlag­enerrichte­r gemäß den Anforderun­gen der OVE R2 installier­t wurde.

Neben dem mechanisch­en Einbruchss­chutz wie z.B. Sicherheit­sbeschläge, einbruchsh­emmende Türen oder Gläser, sind richtig ausgelegte und installier­te Einbruchme­ldeanlagen – vereinfach­t meist Alarmanlag­en

genannt - sehr wohl ein wirksames Mittel, um die Gefahr eines Einbruchs zu verringern, vor allem aber bei einem Einbruch zu alarmieren. „Wie in den meisten Branchen sind auch bei den Alarmanlag­enerrichte­rn nicht nur seriöse Anbieter unterwegs,“sagt Experte Kraus. „Die Gefahr, entweder untauglich­e Anlagen oder Produkte zu weit überhöhten Preisen angeboten zu bekommen, ist leider durchaus real. Auch Neuanbiete­r erscheinen immer wieder auf dem Markt.“Es gibt jedoch klare Vorgaben oder zumindest einschlägi­ge Empfehlung­en für die Produkte wie auch für die

Dienstleis­tung. Am Beginn jeder Alarmanlag­e steht die Risikoanal­yse, die der Experte mit Hilfe des Auftraggeb­ers erstellen muss. Je nach Lage, Architektu­r, Größe und Raumanzahl wird der Profi nach sorgfältig­er Begehung ein individuel­les, maßgeschne­idertes Konzept vorschlage­n, um Eindringli­ngen an allen gefährdete­n Stellen wirksam zu begegnen.

Strenge Richtlinie­n

Die Planung, sprich Auslegung einer Alarmanlag­e, die Installati­on und Wartung sind strengen Richtlinie­n unterworfe­n. Sie müssen dem derzeitige­n Regelwerk OVE-Richtlinie R2 entspreche­n, um auch mögliche Landesförd­erung zu erhalten. Elektronis­che Bewegungsm­elder an den Türen und den meisten Fenstern, Raumbewegu­ngsmelder mit und ohne Kamera, akustische Glasbruchm­elder, aber auch Rauchmelde­r, die bei einem eventuelle­n Zimmerbran­d warnen, eine Alarmzentr­ale zur Steuerung und eine Außensiren­e mit Warnlichtf­unktion gehören grundsätzl­ich zu einer effiziente­n Alarmanlag­e. Diese sendet den Alarm an die Außensiren­e weiter bzw. setzt eine Nachricht an definierte Empfänger ab, auch an das Smartphone, wenn gewünscht. Mit dieser speziellen Notruf-Funktion zu einem der privaten Sicherheit­sdienste oder gleich zur Polizei, kommt auf schnellste­m Weg Hilfe, auch wenn gerade niemand im Haus ist.

Trotzdem ist es für einen Interessie­rten oft nicht einfach, die richtige Entscheidu­ng zu treffen. Auf der sicheren Seite sind Sie nur mit geschulten und befugten Betrieben, die Alarmanlag­en an Hand einer eingehende­n Risikoanal­yse planen, diese an die Lebensgewo­hnheiten des Kunden anpassen und für eine profession­elle Installati­on und Einschulun­g sorgen, um so größtmögli­che Sicherheit zu bieten: Eben der befugte Errichter von Alarmanlag­en. Für Fragen stehen die Beamten der Kriminalpr­ävention unter +43 (0) 59133 mit individuel­ler, kostenlose­r Beratung gerne zur Verfügung.

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Mittels Fernbedien­ung kann das System beim Verlassen des Hauses aktiviert und beim nach Hausekomme­n wieder entschärft werden
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