Regierung zieht die Schrauben an
VIER WOCHEN LOCKDOWN
→ Ausgangssperre von 20.00 bis 6.00 Uhr früh
→ Wirtshäuser werden komplett geschlossen
→ Schulen und Kindergärten bleiben vorläufig offen
Maßnahme für alle. Um die steigenden Infektionszahlen gleichsam mit einem „Wellenbrecher“zu stoppen, gibt es Ausgangssperren.
Infektionsrisiko: Cluster bildeten sich jüngst bei privaten Feiern
Gesellschaft. Ab kommendem Dienstag, null Uhr, soll es in Österreich eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr geben. Das geht aus der neuen Verordnung des Gesundheitsministers hervor. In dieser Zeit wird es verboten sein, den privaten Wohnbereich zu verlassen, die Polizei wird kontrollieren.
Ausnahmen von dieser Regelung sind im Covid-19-Maßnahmengesetz festgeschrieben – und teils schon aus dem Lockdown im Frühjahr bekannt: Verlassen darf man die Wohnung nur, um eine „unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“abzuwenden, um jemand anderem zu helfen oder ihn zu betreuen, wegen familiärer oder beruflicher Pflichten und zur „körperlichen und psychischen Erholung“.
Sinn dieser Ausgangssperre ist offensichtlich, private Zusammenkünfte zu unterbinden – Freunde treffen oder gar Partys zu besuchen wird de facto verunmöglicht. Auch öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der genannten Zeit nur zu diesen Ausnahmezwecken genützt werden. Laut Clusteranalysen finden die meisten Infektionen im privaten Umfeld statt.
Juristen hatten im Ministerium schon seit Längerem deponiert, dass der Gesetzgeber gefordert ist: Es könnte sogar verfassungswidrig sein, wenn der öffentliche Bereich zunehmend reglementiert wird (Maskenpflicht, Abstandsregeln etc.), wo aber kaum Infektionen stattfinden, man den privaten Bereich aber auslässt.
In Salzburg und Oberösterreich finden auch im Privatbereich Kontrollen statt – und zwar in jenen Bereichen, die nicht unmittelbar dem Wohnbereich zuzuordnen sind (z. B. Garagen). Offen ist dem Vernehmen nach noch, ob Gesundheitsminister Rudolf Anschober diese einzelnen Landesverordnungen mit einer bundesweiten Verordnung obsolet macht.
Auch ein Betretungsverbot für Gaststätten soll es geben, allerdings mit Ausnahmen, z. B. für Kantinen. Auch das Abholen von Speisen soll möglich sein, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr.
Fix dürfte sein, dass keine touristischen Nächtigungen erlaubt sind, sondern nur Geschäftsreisen. Weitere Ausnahmen: Wenn der Aufenthalt bei Inkrafttreten der Verordnung schon angetreten wurde, die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, „Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“, Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs (Internate), Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt.
Auch Veranstaltungen werden wohl nicht stattfinden dür
fen. Ausgenommen bleiben Begräbnisse mit maximal 50 Besuchern. Das heißt auch: Sport- und Kulturbereich werden heruntergefahren. Sport, bei dem es zu Körperkontakt kommt, ist untersagt, einzig der Profisport wird weiterlaufen, allerdings ohne Publikum. Auch verboten:
Die Benützung von
Seil- und Zahnradbahnen abseits des Spitzensportes. Ebenfalls schließen müssen offenbar Yoga- und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder.
In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet werden. Pro Bewohner ist nur ein Besucher am Tag erlaubt.
Für Betriebsstätten – Geschäfte, Friseursalons etc. – soll eine Personenobergrenze gelten. Pro zehn Quadratmeter Geschäftsfläche darf maximal ein Kunde eintreten.
Die neue „Lockdown light“-Verordnung soll voraussichtlich bis Ende November gelten. Im Covid-19Maßnahmengesetz ist vorgeschrieben, dass bei Regelungen, die Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote vorsehen, ein „Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen“ist. Den genauen Fahrplan wird die Regierung am Samstag nach einem Gespräch mit Landeshauptleuten und Parlamentsfraktionen bekannt geben.