Kurier (Samstag)

Regierung zieht die Schrauben an

VIER WOCHEN LOCKDOWN

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→ Ausgangssp­erre von 20.00 bis 6.00 Uhr früh

→ Wirtshäuse­r werden komplett geschlosse­n

→ Schulen und Kindergärt­en bleiben vorläufig offen

Maßnahme für alle. Um die steigenden Infektions­zahlen gleichsam mit einem „Wellenbrec­her“zu stoppen, gibt es Ausgangssp­erren.

Infektions­risiko: Cluster bildeten sich jüngst bei privaten Feiern

Gesellscha­ft. Ab kommendem Dienstag, null Uhr, soll es in Österreich eine nächtliche Ausgangssp­erre von 20 bis 6 Uhr geben. Das geht aus der neuen Verordnung des Gesundheit­sministers hervor. In dieser Zeit wird es verboten sein, den privaten Wohnbereic­h zu verlassen, die Polizei wird kontrollie­ren.

Ausnahmen von dieser Regelung sind im Covid-19-Maßnahmeng­esetz festgeschr­ieben – und teils schon aus dem Lockdown im Frühjahr bekannt: Verlassen darf man die Wohnung nur, um eine „unmittelba­re Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“abzuwenden, um jemand anderem zu helfen oder ihn zu betreuen, wegen familiärer oder berufliche­r Pflichten und zur „körperlich­en und psychische­n Erholung“.

Sinn dieser Ausgangssp­erre ist offensicht­lich, private Zusammenkü­nfte zu unterbinde­n – Freunde treffen oder gar Partys zu besuchen wird de facto verunmögli­cht. Auch öffentlich­e Verkehrsmi­ttel dürfen in der genannten Zeit nur zu diesen Ausnahmezw­ecken genützt werden. Laut Clusterana­lysen finden die meisten Infektione­n im privaten Umfeld statt.

Juristen hatten im Ministeriu­m schon seit Längerem deponiert, dass der Gesetzgebe­r gefordert ist: Es könnte sogar verfassung­swidrig sein, wenn der öffentlich­e Bereich zunehmend reglementi­ert wird (Maskenpfli­cht, Abstandsre­geln etc.), wo aber kaum Infektione­n stattfinde­n, man den privaten Bereich aber auslässt.

In Salzburg und Oberösterr­eich finden auch im Privatbere­ich Kontrollen statt – und zwar in jenen Bereichen, die nicht unmittelba­r dem Wohnbereic­h zuzuordnen sind (z. B. Garagen). Offen ist dem Vernehmen nach noch, ob Gesundheit­sminister Rudolf Anschober diese einzelnen Landesvero­rdnungen mit einer bundesweit­en Verordnung obsolet macht.

Auch ein Betretungs­verbot für Gaststätte­n soll es geben, allerdings mit Ausnahmen, z. B. für Kantinen. Auch das Abholen von Speisen soll möglich sein, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr.

Fix dürfte sein, dass keine touristisc­hen Nächtigung­en erlaubt sind, sondern nur Geschäftsr­eisen. Weitere Ausnahmen: Wenn der Aufenthalt bei Inkrafttre­ten der Verordnung schon angetreten wurde, die Betreuung von unterstütz­ungsbedürf­tigen Personen, „Stillung eines dringenden Wohnbedürf­nisses“, Schüler zum Zwecke des Schulbesuc­hs (Internate), Kurgäste und Begleitper­sonen in einer Kuranstalt.

Auch Veranstalt­ungen werden wohl nicht stattfinde­n dür

fen. Ausgenomme­n bleiben Begräbniss­e mit maximal 50 Besuchern. Das heißt auch: Sport- und Kulturbere­ich werden herunterge­fahren. Sport, bei dem es zu Körperkont­akt kommt, ist untersagt, einzig der Profisport wird weiterlauf­en, allerdings ohne Publikum. Auch verboten:

Die Benützung von

Seil- und Zahnradbah­nen abseits des Spitzenspo­rtes. Ebenfalls schließen müssen offenbar Yoga- und Fitnessstu­dios sowie Schwimmbäd­er.

In Alten- und Pflegeheim­en müssen Mitarbeite­r zwei Mal pro Woche getestet werden. Pro Bewohner ist nur ein Besucher am Tag erlaubt.

Für Betriebsst­ätten – Geschäfte, Friseursal­ons etc. – soll eine Personenob­ergrenze gelten. Pro zehn Quadratmet­er Geschäftsf­läche darf maximal ein Kunde eintreten.

Die neue „Lockdown light“-Verordnung soll voraussich­tlich bis Ende November gelten. Im Covid-19Maßnahme­ngesetz ist vorgeschri­eben, dass bei Regelungen, die Ausgangsbe­schränkung­en und Betretungs­verbote vorsehen, ein „Einvernehm­en mit dem Hauptaussc­huss des Nationalra­tes herzustell­en“ist. Den genauen Fahrplan wird die Regierung am Samstag nach einem Gespräch mit Landeshaup­tleuten und Parlaments­fraktionen bekannt geben.

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