Gruseln vor der Partynacht
Halloween und Corona. Die Politik rät von Feiern ab. Polizei wird Verbote verstärkt kontrollieren
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) war deutlich: Ginge es nach ihm, fiele Halloween heuer aus.
„Da geht oft die Post ab“, merkte der Ressortchef an und meinte damit schaurige Privatfeiern heute, Samstag, am Abend. Angesichts des drohende Lockdowns kommende Woche befürchten Politik wie Gesundheitsbehörden jedoch, dass einmal noch so richtig aufgedreht wird, ehe etwa mögliche Ausgangssperren in Kraft treten − angesichts der horrenden Infektionszahlen eine gruselige Aussicht.
Doch was ist (noch) erlaubt, was verboten?
• Feiern im öffentlichen Raum Der rechtlich nun wieder fix verankerte Mindestabstand von einem Meter unter „haushaltsfremden Personen“gilt für den öffentlichen Raum, etwa auf Gehsteigen oder in Parks: Die Polizei hat die Handhabe, bei Menschenansammlungen und zu geringem Abstand einzuschreiten.
Das Weiterfeiern nach der Sperrstunde (22 Uhr in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, 1 Uhr früh überall sonst) vor den Lokalen hat wenig Charme: In einem Umkreis von 50 Metern von Lokalen dürfen keine Alkoholika konsumiert werden − damit fallen diverse Partymeilen schon einmal aus.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte „verstärkte Kontrollen“zu Halloween an und appellierte an die „Eigenverantwortung aller“: „Umherziehen in Verkleidung in größeren Gruppen und das Veranstalten von privaten Feiern“passe nicht zu einer Pandemie.
• Feier in der Gartenhütte Die Bundesregierung definiert privat nun als Wohnraum, das schließt anderes Privateigentum nicht mehr unbedingt ein, Garagen oder die schon oft zitierten Heustadeln etwa. Daran knüpften einige Bundesländer bereits verschärfte Maßnahmen: In Tirol und Salzburg gelten Veranstaltungsregeln − ab sieben Personen indoor Anzeigepflicht bei der Behörde, Maskenpflicht und fixe Sitzplätze.
Oberösterreich zog am Mittwoch nach: Seit Freitag ist eine entsprechende Verordnung in Kraft, wonach Veranstaltungen etwa in Carports oder Werkstätten mit mehr als sechs Personen verboten sind. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich kündigte flächendeckende Kontrollen an − es drohen bis zu 500 Euro Strafe. In der Steiermark werfen Beamten ein Auge auf Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen und die Einhaltung der Regeln in der Gastronomie.
• Party in der Wohnung Das wäre rechtlich möglich. Im Privatbereich kann die Polizei aufgrund der Covid-Verordnung allein zudem nicht kontrollieren. Sind große Feste derzeit klug? Wohl kaum: Laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) treten derzeit 56 Prozent der Corona-Cluster im „Haushalt“auf, also im privaten Wohnumfeld, weiters 19 Prozent im „Freizeitbereich“.
• Feiern in Lokalen Möglich, aber im kleinen Rahmen − und im Sitzen. Bekanntlich schreibt die jüngste Covid-19Novelle vor, dass in Lokalen nur noch an Tischen Speisen beziehungsweise Getränke konsumiert werden dürfen. Und das auch nur mit maximal sechs Erwachsenen pro Tisch und Gruppe. Das dürfte eher nicht den Geschmack der Gruselfans treffen.
• Süßes oder Saures Bei Kindern beliebt ist die Jagd nach Süßigkeiten in der Nachbarschaft. Das Gehen von Tür zu
Tür fällt nicht unter die Veranstaltungsregeln und ist somit nicht untersagt. Aber beim Betreten öffentlichen Raums gelten die Abstandsgebote, sobald Kinder oder Jugendliche unterschiedlicher Haushalte gemeinsam unterwegs sind. Da die meisten maskiert sind, fällt zumindest das Problem des MundNasen-Schutzes nicht an. Apropos Maske: Den Erwachsenen, die Türen öffnen und Süßigkeiten schenken, wird empfohlen, selbst Maske zu tragen − es darf ausnahmsweise eine gruselige sein.