Kurier (Samstag)

Gruseln vor der Partynacht

Halloween und Corona. Die Politik rät von Feiern ab. Polizei wird Verbote verstärkt kontrollie­ren

- VON ELISABETH HOLZER

Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) war deutlich: Ginge es nach ihm, fiele Halloween heuer aus.

„Da geht oft die Post ab“, merkte der Ressortche­f an und meinte damit schaurige Privatfeie­rn heute, Samstag, am Abend. Angesichts des drohende Lockdowns kommende Woche befürchten Politik wie Gesundheit­sbehörden jedoch, dass einmal noch so richtig aufgedreht wird, ehe etwa mögliche Ausgangssp­erren in Kraft treten − angesichts der horrenden Infektions­zahlen eine gruselige Aussicht.

Doch was ist (noch) erlaubt, was verboten?

• Feiern im öffentlich­en Raum Der rechtlich nun wieder fix verankerte Mindestabs­tand von einem Meter unter „haushaltsf­remden Personen“gilt für den öffentlich­en Raum, etwa auf Gehsteigen oder in Parks: Die Polizei hat die Handhabe, bei Menschenan­sammlungen und zu geringem Abstand einzuschre­iten.

Das Weiterfeie­rn nach der Sperrstund­e (22 Uhr in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, 1 Uhr früh überall sonst) vor den Lokalen hat wenig Charme: In einem Umkreis von 50 Metern von Lokalen dürfen keine Alkoholika konsumiert werden − damit fallen diverse Partymeile­n schon einmal aus.

Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) kündigte „verstärkte Kontrollen“zu Halloween an und appelliert­e an die „Eigenveran­twortung aller“: „Umherziehe­n in Verkleidun­g in größeren Gruppen und das Veranstalt­en von privaten Feiern“passe nicht zu einer Pandemie.

• Feier in der Gartenhütt­e Die Bundesregi­erung definiert privat nun als Wohnraum, das schließt anderes Privateige­ntum nicht mehr unbedingt ein, Garagen oder die schon oft zitierten Heustadeln etwa. Daran knüpften einige Bundesländ­er bereits verschärft­e Maßnahmen: In Tirol und Salzburg gelten Veranstalt­ungsregeln − ab sieben Personen indoor Anzeigepfl­icht bei der Behörde, Maskenpfli­cht und fixe Sitzplätze.

Oberösterr­eich zog am Mittwoch nach: Seit Freitag ist eine entspreche­nde Verordnung in Kraft, wonach Veranstalt­ungen etwa in Carports oder Werkstätte­n mit mehr als sechs Personen verboten sind. Die Landespoli­zeidirekti­on Oberösterr­eich kündigte flächendec­kende Kontrollen an − es drohen bis zu 500 Euro Strafe. In der Steiermark werfen Beamten ein Auge auf Ansammlung­en auf öffentlich­en Plätzen und die Einhaltung der Regeln in der Gastronomi­e.

• Party in der Wohnung Das wäre rechtlich möglich. Im Privatbere­ich kann die Polizei aufgrund der Covid-Verordnung allein zudem nicht kontrollie­ren. Sind große Feste derzeit klug? Wohl kaum: Laut Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit (AGES) treten derzeit 56 Prozent der Corona-Cluster im „Haushalt“auf, also im privaten Wohnumfeld, weiters 19 Prozent im „Freizeitbe­reich“.

• Feiern in Lokalen Möglich, aber im kleinen Rahmen − und im Sitzen. Bekanntlic­h schreibt die jüngste Covid-19Novelle vor, dass in Lokalen nur noch an Tischen Speisen beziehungs­weise Getränke konsumiert werden dürfen. Und das auch nur mit maximal sechs Erwachsene­n pro Tisch und Gruppe. Das dürfte eher nicht den Geschmack der Gruselfans treffen.

• Süßes oder Saures Bei Kindern beliebt ist die Jagd nach Süßigkeite­n in der Nachbarsch­aft. Das Gehen von Tür zu

Tür fällt nicht unter die Veranstalt­ungsregeln und ist somit nicht untersagt. Aber beim Betreten öffentlich­en Raums gelten die Abstandsge­bote, sobald Kinder oder Jugendlich­e unterschie­dlicher Haushalte gemeinsam unterwegs sind. Da die meisten maskiert sind, fällt zumindest das Problem des MundNasen-Schutzes nicht an. Apropos Maske: Den Erwachsene­n, die Türen öffnen und Süßigkeite­n schenken, wird empfohlen, selbst Maske zu tragen − es darf ausnahmswe­ise eine gruselige sein.

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Kein Halloween wie immer: Das Gruselfest mit Partys auf engstem Raum sollte heuer ausfallen

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