Kurier (Samstag)

Kein Kontakt: Muss ich die Beerdigung meines Vaters bezahlen?

- VON DR. MARIA IN DER MAUR-KOENNE rechtprakt­isch@kurier.at

Meine Eltern haben sich getrennt, als ich noch ganz klein war. Zu meinem Vater hatte ich jahrzehnte­lang so gut wie keinen Kontakt.

Vor Kurzem hat er sich bei mir gemeldet. Wir haben uns getroffen und er hat mir erzählt, dass er schwer krank ist und mich noch einmal sehen wollte. Das war für mich sehr befremdlic­h. Mein Vater ist offenbar auch hoch verschulde­t. Er hat zwar eine Pension, aber offenbar keine Rücklagen. Da ich sein einziges Kind bin, stelle ich mir einige Fragen. Kann ich das Erbe, das ja offenbar nur aus Schulden bestehen wird, ablehnen? Wer wird das Begräbnis bezahlen? Muss ich mir Sorgen wegen der Begräbnisk­osten machen?

Franz R., Wien

Lieber Herr R., ich kann Sie beruhigen. Sorgen wegen der Begräbnisk­osten müssen Sie sich nicht machen. Wenn die Kosten einer Beisetzung nicht durch den Nachlass des Verstorben­en selbst gedeckt werden können und es keine nahen Angehörige­n gibt, die die Kosten des Begräbniss­es übernehmen wollen oder können, werden die Kosten der Bestattung vom Land oder der Gemeinde übernommen. Früher wurde dies als Armenbegrä­bnis bezeichnet, heute sprechen die Behörden von einer Sozialbest­attung.

Diese Bestattung­en werden zwar schlicht, aber dennoch pietätvoll abgehalten. In der Regel findet eine Feuerbesta­ttung statt, da diese die günstigste Variante darstellt.

Sollte der Verstorben­e sich bereits zu Lebzeiten eine bestimmte Bestattung­sart gewünscht haben und dies schriftlic­h festgehalt­en haben, so wird nach Möglichkei­t auch der Wunsch des Verstorben­en berücksich­tigt. Dies allerdings nur, solange die Wünsche den finanziell­en Rahmen nicht sprengen. So sind in manchen Fällen auch Erdbestatt­ungen oder sogar Seebestatt­ungen als Sozialbest­attungen möglich.

Generell werden nur die erforderli­chen Kosten wie Gebühren, Sarg oder Urne, Kosten für einen Trauerredn­er und gegebenenf­alls die Sargträger, sowie für diverse Behördenwe­ge von der Gemeinde übernommen.

Nicht erstattet werden hingegen Kosten für eine dauerhafte Grabpflege, Kondolenza­nzeigen oder einen Leichensch­maus. Diese Kosten müssen von den Hinterblie­benen selbst getragen werden.

Allein in Wien finden jährlich mehrere hundert Sozialbegr­äbnisse statt, österreich­weit mehr als tausend. An den meisten Sozialbest­attungen nehmen auch Hinterblie­bene teil, sodass sich die Sozialbest­attungen von anderen Bestattung­en nur dadurch unterschei­den, dass sie auf das Notwendigs­te reduziert werden, sonst aber wie alle Bestattung­en ablaufen und manchmal gar nicht als solche erkennbar sind.

Wenn Ihr Vater daher vermögensl­os verstirbt, sodass die Verlassens­chaft die Kosten der Beisetzung nicht abdeckt, sind Sie als Sohn nicht verpflicht­et, für die Kosten der Bestattung aufzukomme­n. Sie müssen sich daher auch keine Sorgen wegen der Begräbnisk­osten mehr machen.

Der zuständige Notar wird nach dem Tod Ihres Vaters mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie zu einem gemeinsame­n Termin einladen.

Wenn Sie keine Angaben über das Vermögen und/oder die Schulden Ihres Vaters machen können, wird der Notar etwa durch Anfragen an Banken feststelle­n, ob die Verlassens­chaft nach Ihrem Vater überschuld­et ist. In diesem Fall können Sie vor dem zuständige­n Notar erklären die Erbschaft nicht antreten zu wollen.

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