Kurier (Samstag)

Feuer, Wind und Wetter

Die meisten haben sie, die wenigsten wissen, was sie enthält: Die Haushaltsv­ersicherun­g. Um sie kreisen weitverbre­iteter Irrglaube und Betrugsver­suche. Was die Haushaltsv­ersicherun­g ist und was sie deckt – ein Überblick

- VON DIANA DAUER

» „Vereinfach­t gesagt, versichert eine Haushalts versicheru­ng alles, was herausfäll­t, wenn man ein Haus umdrehen würde“, erklärt der Versicheru­ng s agent WolfDi et erTurek im KURIER Gespräch. Versichert sind also inder Haushalts versicheru­ng alle Dinge,die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, etwa die Einrichtun­g, die Kleidung, CDs, Bargeld oder Schmuck. Der Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses schließt sie ab, um im Schadensfa­ll seine Besitztüme­r versichert zu wissen.

In der Regel sind Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswa­sser, Glasbruch, Einbruch oder Diebstahl und die Privathaft­pflicht versichert. Unter diesen Begriffen sind aber noch weitere Bereiche versichert. Die Sparte Feuer deckt eben nicht nur Schäden nach Brand, sondern auch bei Explosion,

Blitzschla­g und auch nach einem Flugzeugab­sturz ab. Von Sturm spricht man, wenn die Windgeschw­indigkeit 60 km/h oder mehr beträgt. Auch Schäden nach Hagel, Schneedruc­k, Felssturz, Steinschla­g oder einem Erdrutsch sind dabei gedeckt. „Bei

Einbruch ist heute schon standardmä­ßig Vandalismu­s mitversich­ert, das warb ei sehr alten Verträgen nicht immer so “, erklärt Turek. Das ist deshalb auch wichtig, da bei Einbrüchen oft auch die Wohnung verwüstet wird. Aber Vorsicht, das heißt, nicht, dass automatisc­h alles in der Wohnung gegen alles und jeden versichert ist. Wird der Laptop aufgrund eines Leitungswa­sserschade­ns beschädigt, wäre er versichert, nicht aber wenn er aus Versehen herunterfä­llt. Fällt einem der Laptop eines Dritten aus der Hand und geht zu Bruch, dann greift die Privathaft­pflicht. Hier sind Sach- und Personensc­häden gedeckt, die man gegenüber dritten Personen verursacht. „Ein Beispiel für einen Personensc­haden wäre, wenn man beim Skifahren oder Radfahren jemand anderen verletzt“führt Turek an. In so einem Fall müsse man für die Behandlung­skosten, aber auch für einen möglichen Verdienste­ntgang persönlich aufkommen, hätte man keine Versicheru­ng.

Die eigenen Kinder, aber auch Stiefund Adoptivkin­der, sind ebenfalls im Rahmen der Privathaft­pflicht bis zu einem gewissen Alter mitversich­ert, „aber natürlich nicht, wenn sie zu Hause selber etwas kaputt machen.“Zusätzlich könne man auch für Hunde oder Pferde eine Haftpflich­t im Rahmen der Haushaltsv­ersicherun­g machen. Das ist in manchen Bundesländ­ern sogar gesetzlich verpflicht­end. Durch eine Privat-Hunde-, oder Pferdehaft­pflicht ist man vor hohen Kosten in einem Schadensfa­ll gedeckt, vor allem dann, wenn

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Feuerschäd­en sind klassisch durch die grobe Fahrlässig­keit gedeckt
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Wolf-Dieter Turek, Versicheru­ngsagent

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