Feuer, Wind und Wetter
Die meisten haben sie, die wenigsten wissen, was sie enthält: Die Haushaltsversicherung. Um sie kreisen weitverbreiteter Irrglaube und Betrugsversuche. Was die Haushaltsversicherung ist und was sie deckt – ein Überblick
» „Vereinfacht gesagt, versichert eine Haushalts versicherung alles, was herausfällt, wenn man ein Haus umdrehen würde“, erklärt der Versicherung s agent WolfDi et erTurek im KURIER Gespräch. Versichert sind also inder Haushalts versicherung alle Dinge,die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, etwa die Einrichtung, die Kleidung, CDs, Bargeld oder Schmuck. Der Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses schließt sie ab, um im Schadensfall seine Besitztümer versichert zu wissen.
In der Regel sind Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Einbruch oder Diebstahl und die Privathaftpflicht versichert. Unter diesen Begriffen sind aber noch weitere Bereiche versichert. Die Sparte Feuer deckt eben nicht nur Schäden nach Brand, sondern auch bei Explosion,
Blitzschlag und auch nach einem Flugzeugabsturz ab. Von Sturm spricht man, wenn die Windgeschwindigkeit 60 km/h oder mehr beträgt. Auch Schäden nach Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder einem Erdrutsch sind dabei gedeckt. „Bei
Einbruch ist heute schon standardmäßig Vandalismus mitversichert, das warb ei sehr alten Verträgen nicht immer so “, erklärt Turek. Das ist deshalb auch wichtig, da bei Einbrüchen oft auch die Wohnung verwüstet wird. Aber Vorsicht, das heißt, nicht, dass automatisch alles in der Wohnung gegen alles und jeden versichert ist. Wird der Laptop aufgrund eines Leitungswasserschadens beschädigt, wäre er versichert, nicht aber wenn er aus Versehen herunterfällt. Fällt einem der Laptop eines Dritten aus der Hand und geht zu Bruch, dann greift die Privathaftpflicht. Hier sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die man gegenüber dritten Personen verursacht. „Ein Beispiel für einen Personenschaden wäre, wenn man beim Skifahren oder Radfahren jemand anderen verletzt“führt Turek an. In so einem Fall müsse man für die Behandlungskosten, aber auch für einen möglichen Verdienstentgang persönlich aufkommen, hätte man keine Versicherung.
Die eigenen Kinder, aber auch Stiefund Adoptivkinder, sind ebenfalls im Rahmen der Privathaftpflicht bis zu einem gewissen Alter mitversichert, „aber natürlich nicht, wenn sie zu Hause selber etwas kaputt machen.“Zusätzlich könne man auch für Hunde oder Pferde eine Haftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung machen. Das ist in manchen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend. Durch eine Privat-Hunde-, oder Pferdehaftpflicht ist man vor hohen Kosten in einem Schadensfall gedeckt, vor allem dann, wenn