Es kommt auf den Vertrag an
Hausversicherung ist nicht gleich Haushaltsversicherung: Welche Sparten und Schäden gedeckt sind
Die Hausversicherung wird auch Eigenheimversicherung genannt. Hier sind die festen Bestandteile des Gebäudes wie die Mauer, das Dach und alles, was damit fest verbunden ist, versichert.
Was heißt fest verbunden?
„Darunter fallen zum Beispiel die Heizungsanlage, die Rohre, die Fußböden“, erklärt Wolf-Dieter Turek. Auch hier finden sich die gleichen Sparten wie Feuer, Sturm und Leitungswasser wie in der Haushaltsversicherung wieder. Und auch der Glasbruch. Im Unterschied zur Haushaltsversicherung können hier diese Bereiche auch einzeln versichert werden.
Auch hier gibt es Pflichten für den Kunden, „ wie zum Beispiel den Schnee im Winter vom Dach selber zu entfernen oder entfernen zu lassen, damit das Dach nicht durch übermäßigen Schneedruck einbricht oder beschädigt wird.“In einem sehr geringen Ausmaß ist man auch gegen Naturkatastrophen versichert. Hier kann man zwar teilweise die Summen erhöhen, wobei das aber davon
abhängig ist, in welcher Hora-Zone sich das Haus befindet. Das sind Risikozonen, etwa für Hochwasser oder Lawinen. Unter www.hora.gv.at kann man selber überprüfen, ob sich das eigene Haus in einer Risikozone befindet.
Man kann ein Haus oder auch den Wohnungsinhalt nie komplett gegen Überschwemmungen oder Lawinen versichern lassen. Auch in der Sparte Leitungswasser muss man sehr auf den Versicherungsumfang schauen. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich genau ansehen, wie viel Meter Rohrersatz oder ob auch Korrisions-, Verstopfungsschäden und Suchkosten nach einem Leck versichert sind. Der letzte große Bereich ist die Haus- und Grundstückshaftpflicht. Sie deckt Schäden, auch Personenschäden, wenn jemand oder etwas auf oder vor dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt oder beschädigt wird. Der Klassiker ist hier, dass jemand im Winter auf dem nicht schneegeräumten Gehsteig ausrutscht. Auch in diesem Fall würde aber immer geprüft, ob man daran Schuld ist.
auch andere Personen zu Schaden kämen. Der Schutz durch eine Haushalts versicherung bedeute nicht, dass man nicht mehr vorsichtig sein müsse. Denn: „Es gibt auch Pflichten für einen Kunden, wie die Schadens minderungspf licht“, so der Versicherung sex perte.Dasbe deutet, dass man in einem Schadensfall alles unternehmen muss, um den Schaden so gering wie möglich zuhalten. Wenn also das Wasser au seinem Rohr heraus rinnt, muss man zumindest den Hauptwasserhahn abdrehen.
Eine weitere Pflicht ist, dass beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und Fenster vollständig zu versperren sind, weil sonst bei einem Schadensfall, etwa wenn dann eingebrochen wird oder Schäden durch eintretenden Regen entstehen, der Versicherer von der Leistung frei wäre.
Gerade beim Verlassen der Wohnung sind alle Schlösser vollständig zu versperren, sofern sich dann keiner mehr zu Hause befindet. „Und wenn die Schlösser zweimal sperren, dann muss ich auch zweimal zusperren und nicht nur einmal“, erklärt Turek.„Da heute alle Versicherer auch die Deckung bei grober Fahrlässigkeit anbieten, glauben viele Kunden, dass sie beim Vergessen abzuschließen, trotzdem bei Einbruch versichert wären. Das ist aber ein Irrglaube“, weil es sich eben dabei um eine sogenannte Obliegenheit, eine Verpflichtung des Kunden handelt, sagt Turek. „Der Versicherer wäre dann von der Leistung frei.“Was aber gilt dann als grobe Fahrlässigkeit?
Die meisten Schadensursachen sind in der Feuersparte“, so Turek.
Und zwar dann, wenn man eine brennende Kerze oder Öl, das auf einem Herd erhitzt wird, unbeaufsichtigt stehen lässt und dann plötzlich der Tisch oder die Küche in Flammen steht. Wichtig ist: „Grobe Fahrlässigkeit bedeutet nicht, dass einem alles egal sein kann, was passiert. Aber es ist immer gut, eine solche Zusatzdeckung zu haben“, erklärt Wolf-Dieter Turek. «