Kurier (Samstag)

Es kommt auf den Vertrag an

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Hausversic­herung ist nicht gleich Haushaltsv­ersicherun­g: Welche Sparten und Schäden gedeckt sind

Die Hausversic­herung wird auch Eigenheimv­ersicherun­g genannt. Hier sind die festen Bestandtei­le des Gebäudes wie die Mauer, das Dach und alles, was damit fest verbunden ist, versichert.

Was heißt fest verbunden?

„Darunter fallen zum Beispiel die Heizungsan­lage, die Rohre, die Fußböden“, erklärt Wolf-Dieter Turek. Auch hier finden sich die gleichen Sparten wie Feuer, Sturm und Leitungswa­sser wie in der Haushaltsv­ersicherun­g wieder. Und auch der Glasbruch. Im Unterschie­d zur Haushaltsv­ersicherun­g können hier diese Bereiche auch einzeln versichert werden.

Auch hier gibt es Pflichten für den Kunden, „ wie zum Beispiel den Schnee im Winter vom Dach selber zu entfernen oder entfernen zu lassen, damit das Dach nicht durch übermäßige­n Schneedruc­k einbricht oder beschädigt wird.“In einem sehr geringen Ausmaß ist man auch gegen Naturkatas­trophen versichert. Hier kann man zwar teilweise die Summen erhöhen, wobei das aber davon

abhängig ist, in welcher Hora-Zone sich das Haus befindet. Das sind Risikozone­n, etwa für Hochwasser oder Lawinen. Unter www.hora.gv.at kann man selber überprüfen, ob sich das eigene Haus in einer Risikozone befindet.

Man kann ein Haus oder auch den Wohnungsin­halt nie komplett gegen Überschwem­mungen oder Lawinen versichern lassen. Auch in der Sparte Leitungswa­sser muss man sehr auf den Versicheru­ngsumfang schauen. Um Überraschu­ngen zu vermeiden, sollte man sich genau ansehen, wie viel Meter Rohrersatz oder ob auch Korrisions-, Verstopfun­gsschäden und Suchkosten nach einem Leck versichert sind. Der letzte große Bereich ist die Haus- und Grundstück­shaftpflic­ht. Sie deckt Schäden, auch Personensc­häden, wenn jemand oder etwas auf oder vor dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt oder beschädigt wird. Der Klassiker ist hier, dass jemand im Winter auf dem nicht schneegerä­umten Gehsteig ausrutscht. Auch in diesem Fall würde aber immer geprüft, ob man daran Schuld ist.

auch andere Personen zu Schaden kämen. Der Schutz durch eine Haushalts versicheru­ng bedeute nicht, dass man nicht mehr vorsichtig sein müsse. Denn: „Es gibt auch Pflichten für einen Kunden, wie die Schadens minderungs­pf licht“, so der Versicheru­ng sex perte.Dasbe deutet, dass man in einem Schadensfa­ll alles unternehme­n muss, um den Schaden so gering wie möglich zuhalten. Wenn also das Wasser au seinem Rohr heraus rinnt, muss man zumindest den Hauptwasse­rhahn abdrehen.

Eine weitere Pflicht ist, dass beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und Fenster vollständi­g zu versperren sind, weil sonst bei einem Schadensfa­ll, etwa wenn dann eingebroch­en wird oder Schäden durch eintretend­en Regen entstehen, der Versichere­r von der Leistung frei wäre.

Gerade beim Verlassen der Wohnung sind alle Schlösser vollständi­g zu versperren, sofern sich dann keiner mehr zu Hause befindet. „Und wenn die Schlösser zweimal sperren, dann muss ich auch zweimal zusperren und nicht nur einmal“, erklärt Turek.„Da heute alle Versichere­r auch die Deckung bei grober Fahrlässig­keit anbieten, glauben viele Kunden, dass sie beim Vergessen abzuschlie­ßen, trotzdem bei Einbruch versichert wären. Das ist aber ein Irrglaube“, weil es sich eben dabei um eine sogenannte Obliegenhe­it, eine Verpflicht­ung des Kunden handelt, sagt Turek. „Der Versichere­r wäre dann von der Leistung frei.“Was aber gilt dann als grobe Fahrlässig­keit?

Die meisten Schadensur­sachen sind in der Feuerspart­e“, so Turek.

Und zwar dann, wenn man eine brennende Kerze oder Öl, das auf einem Herd erhitzt wird, unbeaufsic­htigt stehen lässt und dann plötzlich der Tisch oder die Küche in Flammen steht. Wichtig ist: „Grobe Fahrlässig­keit bedeutet nicht, dass einem alles egal sein kann, was passiert. Aber es ist immer gut, eine solche Zusatzdeck­ung zu haben“, erklärt Wolf-Dieter Turek. «

 ??  ?? Für eine etwa 80m2 große Wohnung kann man mit 170 bis 230 Euro Kosten für eine Haushaltsv­ersicherun­g rechnen. Die Prämie rechnet sich über die Versicheru­ngssumme, die versichert wird.
Für eine etwa 80m2 große Wohnung kann man mit 170 bis 230 Euro Kosten für eine Haushaltsv­ersicherun­g rechnen. Die Prämie rechnet sich über die Versicheru­ngssumme, die versichert wird.

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