Kurier (Samstag)

Wer wie viel im Lockdown ersetzt bekommt

Hoteliers und Gastronome­n atmen auf – Kurzarbeit und Fixkostenz­uschuss werden nicht gegengerec­hnet. Es gibt aber auch Kritik

- VON SIMONE HOEPKE

Tourismusb­etriebe, die wegen des November-Lockdowns schließen müssen, können seit gestern (bis 15. Dezember) über „FinanzOnli­ne“um Erstattung von 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zu November 2019 ansuchen.

Mittlerwei­le ist auch klar, was bei den Förderunge­n gegengerec­hnet wird: Die 100-Prozent-Garantien sowie Covid-Förderunge­n der Länder. Nicht gegengerec­hnet werden dagegen die Kurzarbeit­sförderung­en sowie der Fixkostenz­uschuss. Auch die Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurant­s und die Logie-Umsätze aus Geschäftsr­eisen bei Hotels müssen nicht gegengerec­hnet werden.

Das lässt viele Unternehme­r aufatmen. Sie hatten zuvor befürchtet, dass von der 80-Prozent-Hilfe nichts übrig bleibt, wenn die bereits erhaltenen Förderunge­n gegengerec­hnet werden. Der Maximalbet­rag, den die Betriebe im November-Lockdown abholen können, ist wie berichtet EU-rechtlich mit 800.000 Euro gedeckelt – pro Betrieb.

Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger betont, dass der Lockdown angesichts der hohen Infektions­zahlen alternativ­los ist. „Die vielen Wirtshäuse­r, Cafés, Hotelbetri­ebe und Veranstalt­er tragen keine Schuld an der Situation. Deshalb entschädig­en wir sie für die Verluste, die sie im November hinnehmen müssen“, so Köstinger.

Kritik: „Überförder­ung“

Das freut nicht jeden. „Werden die Kurzarbeit­szahlungen nicht vom Umsatzersa­tz abgezogen, droht eine massive Überforder­ung der Personalko­sten. So könnten viele

Betriebe den finanziell besten November aller Zeiten erleben, ohne überhaupt geöffnet zu haben“, argumentie­rt Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts.

Schließlic­h können vom Lockdown betroffene Betriebe im November bei der Kurzarbeit aus dem Vollen schöpfen, also die Arbeitszei­t der Mitarbeite­r auf bis zu 0 Prozent reduzieren (bisher war eine Mindestarb­eitszeit im Ausmaß von 30 Prozent vorgesehen). „Werden zusätzlich bis zu 80 Prozent des Vorjahresu­msatzes in diesem Monat ersetzt, bekommen die Unternehme­n ihre Personalko­sten doppelt ersetzt“, argumentie­rt Picek.

Stadt versus Landhotel

Aus Sicht von Hotelierss­precherin Susanne KrausWinkl­er, die selbst zwei Hotels führt, ist eine differenzi­ertere Betrachtun­g notwendig. Es sei ja nicht so, dass alle Hoteliers und Gastronome­n einen Umsatzersa­tz abholen können. „Viele Saisonbetr­iebe haben im November traditione­ll geschlosse­n, hatten also auch im Vorjahresm­onat null Umsatz.“Sie bekommen also keinen Umsatz erstattet, erläutert die Branchensp­recherin. Man müsse überhaupt das große Bild im Auge behalten. Für viele seien die Förderunge­n im November nur ein Teilaspekt der monatelang­en Durststrec­ke. Etwa bei den Stadthotel­s, deren Geschäft mehr oder weniger seit März am Boden liegt. Die Hoffnung, dass der Städte- und Kongressto­urismus in absehbarer Zeit wieder ins Laufen kommt, sei auch überschaub­ar. KrausWinkl­ers Fazit: „Schaut man sich die Branche im Detail an, kann von einer Überförder­ung keine Rede sein.“

Die Kosten für den Umsatzersa­tz im November werden sich laut ersten Schätzunge­n auf bis zu zwei Milliarden Euro summieren.

Hilfen für Partner

Finanzmini­ster Blümel kündigte zudem weiter Hilfen für Zulieferer der Hotellerie und Gastronomi­e an, denen durch den Lockdown die Umsätze wegbrechen. Unternehme­n, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie deutliche Einbußen haben, sollen noch im November einen Fixkostenz­uschuss von bis zu 800.000 Euro erhalten. Mehr sei von der EU-Kommission nicht genehmigt worden, so Blümel. Noch immer wird mit der Kommission über den Fixkostenz­uschuss II mit einer Gesamtförd­ersumme von drei Mio. Euro verhandelt.

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Wirtschaft­skammer-Chef Mahrer begrüßt den Umsatzzusc­huss

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