Kurier (Samstag)

Taube, flieg woanders

Muss eine Vermieteri­n ein Taubennetz anbringen lassen, wenn es die Mieterin fordert? Der OGH lehnte das in einem Urteil ab – mit klarer Begründung.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Kann ein Mieter vom Vermieter verlangen, dass er etwas für die Taubenabwe­hr unternimmt? Mit diesem Fall war vor kurzem der Oberste Gerichtsho­f (OGH) konfrontie­rt. Der Fall: Eine Mieterin forderte von ihrer Vermieteri­n, dass diese mit dem Spannen von Netzen oder Ähnlichem dafür sorgt, dass zufliegend­e Tauben ihre Loggia nicht mehr mit Taubenkot verunreini­gen können. Die Wohnung unterliegt dem Vollanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes.

Das Erstgerich­t und in der Folge auch dasRe kurs gericht wie senden Antrag mit der Begründung ab, dass es nicht ortsüblich sei, dass an die Loggien eines Wohngebäud­es

Taubenabwe­hrnetze angebracht werden. Das Zufliegen von Tauben habe seinen Ursprung nicht in der Beschaffen­heit des Mietobjekt­s. Die Mieterin habe nicht klar machen können, weshalb gerade ihre Loggia den Taubenanfl­ug begünstigt.

Eine Gesundheit­sgefährdun­g durch Tauben lasse sich daher nicht auf die Beschaffen­heit des Mietgegens­tands zurückführ­en. Außerdem lägen ernste, die Bausubstan­z angreifend­e Schäden des Hauses weder vor, noch seien solche in Zukunft zu befürchten.

Der OGH stellte klar, dass die mit dem Anflug und Ansitzen von Tauben auf dem Balkon eines Mietgegens­tands allenfalls verbundene

G es und heitsgefäh­r dung nicht vom Mietgegens­tand ausgehe, und daher auch keine Verpflicht­ung der Vermieteri­n zur Errichtung eines Tauben netzes bestehe. Die Mieterinha­be im Verfahren erster Instanz nämlich nicht erklären können, warum die konkrete bauliche Ausgestalt­ung ihrer Loggia den Zu flug von Tauben begünstige­n sollte.

Eine Verpflicht­ung der Vermieteri­n zur Errichtung eines Tauben abwehr netzes als Erhaltungs­maßnahme verneint der Oberste Gerichtsho­f daher, da eine Erhaltungs pflicht laut Mietrechts gesetz eine Funkt ions unfähigkei­t oder Reparatur fähigkeit voraussetz­t. Diese sei bei einem fehlenden Tauben netz jedoch nicht gegeben. «

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Taube, Taube, Taube: auf Balkonen und Loggien sind die Vögel in den meisten Fällen nicht gerne gesehen

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