Richtig füttern
Amsel, Drossel, Fink und Star freuen sich im Winter über ein Vogelhaus voller Futter. Beim Füttern gibt es einiges zu beachten – eine Anleitung und zwei Rezepte für den Vogelschmaus.
» Alle Vöglein sind nicht mehr da. Die meisten verlassen Österreich im Herbst, um in den Süden zufliegen. Ein paar Vogelarten bleiben aber – sie freuen sich über Futter. Typischerweise füttert man Vögel von November bis Ende Februar. Haussperlinge, Spechte, Meisen, Finken, Kleiber, Gimpel, Grünlinge und Wildtauben zählen zu denKörn er fressern. Sie fressen bevorzugt Sonnenblumen kerne, Weizen-, Hafer-, Hirse- Hanfsamen und verschiedene Nüsse. Amseln, Drosseln, Rotkehlchen, Zaunkönige, Heckenbraunellen, Buntspechte und Stare sind Weichfresser. Ihre Schnäbel sind auf das Picken von Insekten und Würmern gemacht. Sehr beliebt sind bei ihnen geschnittenes Dörrobst, Rosinen, gemahlene Nüsse, angefettete Haferflocken oder auch zerkleinerte Äpfel. Wichtig beim Füttern ist: Hygiene, trockenesFutt ergeben, mehrereFutt erstellen aufstellen, damitnicht gestritten wird; keinege würzten Speisen, Essensreste und Brot; Abstand halten zu Glasflächen um Kollisionen zu vermeiden; Plastiknetze (für die Fettknödel) vermeiden.
Futter rezept fürKörn er fresser:Kokosfett erwärmen und Sonnenblumen kerne, Haferflocken, Nüsse dazugeben. In ein Gefäß füllen, abkühlen lassen und an einer Schnur aufhängen.
Futterrezept für Weichfresser: Öl leicht erhitzen und Getreideflocken dazugeben, damit sich diese mit Öl ansaugen.
ALLGEMEINE TEILE Ein Miteigentümer unserer Reihenhaussiedlung weigert sich seine Sträucher, die allgemeine Wege teilweise blockieren, zurückzuschneiden. Was kann ich tun?
Unter entsprechender Schonung der Pflanzen(Veg etat ions phasen beachten) kann jeder die überhängenden Teile einer Pflanze beseitigen. Der Grünschnitt ist ordnungsgemäß zu entsorgen und keinesfalls am Wohnung s eigentums objekt des Pflanzen besitzers abzulagern. Wird eine allgemeine Fläche blockiert, steht dieses Recht jedem Wohnungseigentümer zu. Wichtig ist hierbei, dass die Besitz verhältnisse gewahrt bleiben und im Zuge des Grünschnitts keinesfalls die Grundstücks grenze verletzt wird. Dies wäre eine Besitz störungs handlung und könnte gerichtlich durchgesetzt werden.
E-LADESTATION Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung und will eine Ladestation für mein E-Auto in der Garage einbauen. Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Die Zulässigkeit von Veränderungen hängt von der Art der Veränderung, den vertraglichen Grundlagen und der Anwendbarkeit des Gesetzes ab. Unwesentliche Veränderungen muss der Vermieter dulden, Eingriffe unter Inanspruchnahme von allgemeinen Flächen muss der Mieter dem Vermieter anzeigen. Lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, beziehungsweise ist ratsam, vor den geplanten Investitionen mit der Vermieterseite abzuklären, inwieweit im Falle des Verbleibs der Vermieter hierfür Wertersatz leistet. Eine Ladestation für Elektroautos hat mittlerweile einen privilegierten Stellenwert und stellt eine Verbesserung dar, die gegebenenfalls auch über das Ende des Mietverhältnisses hinaus wirkt.
IMMISSION Die Wohnungseigentümerin über mir hat die Pflanzen-Betontröge ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft auf dem Balkon entfernt und durch Verglasungen ohne Entwässerungssystem getauscht. Bei Regen oder beim Blumengießen, läuft das Wasser nun direkt in meinen Betontrog. Kann ich dagegen vorgehen?
Durch die geschilderten Maßnahmen wurde sowohl das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert als auch allgemeine Fläche in Anspruch genommen. Derartige Veränderungen sind im Wohnungseigentum nur nach Zustimmung durch sämtliche Wohnungseigentümer zulässig. Liegt eine derartige Zustimmung nicht vor, hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf Unterlassung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, das gerichtlich durchzusetzen ist. Sofern die Maßnahmen auch baubehördliche Zustimmungen voraussetzen, ist davon auszugehen, dass auch diese nicht vorliegen, weshalb auchv er wal tungsbehördlic heine Gesetzes verletzung vorliegt. Gehen hiervon darüber hinaus noch Beeinträchtigungen aus, kanne in Unterlassung san spruch auch konkret auf diesen Umstand gestützt werden. Jedenfalls muss dieser Zustand nicht geduldet werden.
THERMENWARTUNG Ich vermiete das Einfamilienhaus meiner Eltern. Darin befinden sich zwei Wohnungen mit Gaszentralheizung. Der Thermostat befindet sich in einer der beiden Wohnungen und kann nur von dort aus geregelt werden. Muss der Mieter dieser Wohnung auch einen Teil der Thermenwartung übernehmen?
Zunächst mal stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall die Vermietung beider Objekte an unterschiedliche Personenkreise zielführend ist. Offensichtlich kann einer der Mieter die Raumluft sowie die Heizwärme des anderen Objektes – auch gegen dessen Willen – regulieren.
Vor der Anmietung sollte daher tunlich steine Trennung der Heizwärm er egelung oder zumindest Subzähler und getrennte technische Einrichtungen zur Heiz wärme regulierung eingebaut werden. Im Statusquo liegt eine gemeinsame Heizanlage vor. Somit sind auch sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten, sofern diese überhaupt dem Mieter überbunden werden können, was im Falle der bloßen Wartung der Fall ist, unter den Mietern aufzuteilen.