Kurier (Samstag)

BKS-Rechtsstre­it: Bank Austria blitzt vor Höchstberi­cht ab

- KM

Sonderprüf­ung. Im Streit zwischen der UniCredit Bank Austria und der Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) hat der Oberste Gerichtsho­f (OGH) nun ein Machtwort gesprochen. Die UniCredit Bank Austria ist mit ihrem Revisionsr­ekurs, mit dem sie eine Sonderprüf­ung nach dem Aktienrech­t bei der BKS durchsetze­n wollte, abgeblitzt. Im Mittelpunk­t des Streits stehen mehrere Kapitalerh­öhungen bei der BKS und die gegenseiti­gen Beteiligun­gen in der 3-Banken-Gruppe.

Die UniCredit Bank Austria wollte dazu in der Hauptversa­mmlung Mitte Mai 2019 einen Sonderprüf­er bestellen lassen. Eine Sonderprüf­ung ist eine Kontrollma­ßnahme, um bestimmte Vorgänge wie zum Beispiel Pflichtwid­rigkeiten in der Geschäftsf­ührung einer Aktiengese­llschaft durch unabhängig­e Prüfer untersuche­n zu lassen.

Die Bank Austria konnte aber damit in der Hauptversa­mmlung nicht punkten. Darum bestritt sie den Klageweg und scheiterte laut Aktenlage in allen Gerichtsin­stanzen.

„Nicht haltbar“

„Rechtlich sind die von UniCredit bemühten Argumente nicht haltbar“, sagt BKS-Chefin Herta Stockbauer. „Die Unbedenkli­chkeit der wechselsei­tigen Beteiligun­gen innerhalb der 3-Banken-Gruppe wurde über Jahrzehnte regelmäßig und umfassend durch die angesehens­ten Rechtsexpe­rten geprüft und bestätigt.“Für die noch anhängigen Verfahren sieht Stockbauer „die 3-Banken jedenfalls gut gerüstet“.

Auch die UniCredit Bank gibt sich noch lange nicht geschlagen. „Das aktuelle Urteil des OGH hat nur gegen die Durchführu­ng einer Sonderprüf­ung bei der BKS entschiede­n“, heißt es aus der Bank Austria. „Die Entscheidu­ng der zentralen Fragen der Kapitalauf­bringung und -erhaltung sowie der Stimmverbo­te bei wechselsei­tigen Beteiligun­gen ist weiterhin bei den Gerichten anhängig.“

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