BKS-Rechtsstreit: Bank Austria blitzt vor Höchstbericht ab
Sonderprüfung. Im Streit zwischen der UniCredit Bank Austria und der Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun ein Machtwort gesprochen. Die UniCredit Bank Austria ist mit ihrem Revisionsrekurs, mit dem sie eine Sonderprüfung nach dem Aktienrecht bei der BKS durchsetzen wollte, abgeblitzt. Im Mittelpunkt des Streits stehen mehrere Kapitalerhöhungen bei der BKS und die gegenseitigen Beteiligungen in der 3-Banken-Gruppe.
Die UniCredit Bank Austria wollte dazu in der Hauptversammlung Mitte Mai 2019 einen Sonderprüfer bestellen lassen. Eine Sonderprüfung ist eine Kontrollmaßnahme, um bestimmte Vorgänge wie zum Beispiel Pflichtwidrigkeiten in der Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft durch unabhängige Prüfer untersuchen zu lassen.
Die Bank Austria konnte aber damit in der Hauptversammlung nicht punkten. Darum bestritt sie den Klageweg und scheiterte laut Aktenlage in allen Gerichtsinstanzen.
„Nicht haltbar“
„Rechtlich sind die von UniCredit bemühten Argumente nicht haltbar“, sagt BKS-Chefin Herta Stockbauer. „Die Unbedenklichkeit der wechselseitigen Beteiligungen innerhalb der 3-Banken-Gruppe wurde über Jahrzehnte regelmäßig und umfassend durch die angesehensten Rechtsexperten geprüft und bestätigt.“Für die noch anhängigen Verfahren sieht Stockbauer „die 3-Banken jedenfalls gut gerüstet“.
Auch die UniCredit Bank gibt sich noch lange nicht geschlagen. „Das aktuelle Urteil des OGH hat nur gegen die Durchführung einer Sonderprüfung bei der BKS entschieden“, heißt es aus der Bank Austria. „Die Entscheidung der zentralen Fragen der Kapitalaufbringung und -erhaltung sowie der Stimmverbote bei wechselseitigen Beteiligungen ist weiterhin bei den Gerichten anhängig.“