Wer zahlt die Beseitigung von Schimmel wegen Baumängeln?
Experten beantworten Ihre Leserfragen. Schicken Sie Ihre Fragen an immo@kurier.at. Die Antworten erscheinen dann hier. Diesmal: Peter Hauswirth – Rechtsanwalt
MIETKAUF Ich bin seit mehr als zehn Jahren Mieter einer Genossenschaftswohnung und möchte sie nun kaufen, da ich gehört habe, dass dies man nach 10 Jahren möglich ist. In meiner Wohnhausanlage kann laut Verwaltung kein Wohnungseigentum begründet werden, da das Wohnhaus im Zuge eines Baurechtsvertrags auf fremden Grund errichtet wurde. Ist das rechtens?
Die Übertragung einer Genossenschaftswohnung in das Wohnungseigentum setzt generell voraus, dass das Gebäude nicht auf einem Baurechtsgrund errichtet wurde. Ist die Bauvereinigung daher nicht Eigentümerin des Grundstücks, so hat auch der Mieter kein Recht die Übertragung in das Wohnungseigentum zu verlangen. Die diesbezügliche Auskunft der Wohnbauvereinigung ist korrekt.
ERHALTUNG Ich bin Eigentümer einer Wohnung, die ich vermiete.Die Mieterin informierte mich über extremen Schimmelbefall und versicherte mir, dass sie immer ausreichend lüfte. Ein Fachmann fand die Ursache in Form von zwei Kältebrücken durch schlechte Isolierung. Der Schimmelbefall wurde beseitigt und die Raumluft durch Begasung von Sporen gesäubert. Wer kommt für die Kosten auf?
Resultieren die Feuchtigkeitsschäden
und die Schimmelbildung aus der Bausubstanz oder dem Erhaltungszustand, so handelt es sich um Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, welche von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Wenn Schimmel in das Mauerwerk eindringt und nicht nur durch eine Oberflächenbehandlung beseitigt werden kann, liegt ein ernster Schaden des Hauses vor, weil die Bausubstanz angegriffen ist. Dann ist die Eigentümergemeinschaft für die Sanierung zuständig und der Wohnungseigentümer verpflichtet, dem Verwalter den Schaden zu melden. Der Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, die Beseitigung des Schadens zu beauftragen. Eine Ausnahme besteht, wenn Gefahr in Verzug ist. In dem Fall darf der Wohnungseigentümer auf Kosten der Gemeinschaft die zur Abwehr notwendigen Maßnahmen treffen.
ÜBERGABEPROTOKOLL Ich will eine Wohnung mieten und habe das Mietanbot des Maklers unterschrieben. Nach der zweiten Besichtigung bemerkte ich überarbeitete Schimmelflecken. Der Makler informierte mich, dass der Schaden behoben wurde. Er selbst wusste nichts davon. Ist es sinnvoll, dies im Mietvertrag anzumerken?
Grundsätzlich fällt die Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung in die Erhaltungspflicht
des Vermieters. Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ist gegeben, wenn ein längerer Aufenthalt gesundheitsgefährdend ist. In diesem Fall ist der Schimmel g vom Vermieter zu beseitigen. Dies dürfte aber bei Ihnen nicht der Fall sein. Es ist zu unterscheiden: Ist der Schaden nicht durch Mängel der Bausubstanz bedingt und kann sein Wiederauftreten durch übliche Maßnahmen – richtiges Heizen und Lüften – vermieden werden, so wird die Behebung der Schäden durch den Mieter zu bewerkstelligen sein. Das Festhalten von Mängeln des Mietobjektes bei Mietvertragsabschluss, etwa in einem Übergabeprotokoll, ist empfehlenswert.
„Resultiert die Schimmelbildung aus der Bausubstanz, handelt es sich um Erhaltungsarbeiten, die von der Gemeinschaft zu tragen sind.“
Peter Hauswirth