Kurier (Samstag)

Pucher muss vor den U-Ausschuss

Gutachter gibt grünes Licht für Erscheinen im U-Ausschuss

- VON THOMAS OROVITS

Commerzial­bank. Laut medizinisc­hem Gutachten darf Ex-Bankchef nur 45 Minuten befragt werden.

Am 5. November 2020 war Martin Pucher erstmals vor den Untersuchu­ngsausschu­ss zur Commerzial­bank geladen, am 3. Februar 2021 sollte der 64-jährige Ex-Banker tatsächlic­h erscheinen.

Denn ein von der Landtagsdi­rektion beim Grazer Uni-Professor Manfred Walzl in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass „eine Befragung des Herrn Pucher als Auskunftsp­erson möglich“sei, wenn die medizinisc­h notwendige­n Maßnahmen „getroffen und eingehalte­n“werden.

Puchers Anwalt Norbert Wess hatte im November das Fernbleibe­n seines Mandanten mit dessen allgemein bekannten Vorerkrank­ungen begründet – Pucher hat 2015 zwei Schlaganfä­lle erlitten – und einen neurologis­chen Befundberi­cht eines Wiener Primars vorgelegt, der im vergangene­n Herbst von der Teilnahme Puchers an einer Verhandlun­g dringend abgeraten hatte.

Bemerkensw­ert ist, dass die Landessani­tätsdirekt­ion Burgenland diesen Befund am 30. November zur Kenntnis nahm und anmerkte, auch von einem anderen Gutachter sei wohl „kein anderes Ergebnis zu erwarten“.

Realitätss­inn

Weit gefehlt. Walzl, ebenso wie der Wiener Primarius Facharzt für Neurologie und Psychiatri­e, kommt zu einem anderen Ergebnis. Er hat Pucher am Mittwoch in seiner Ordination untersucht. Pucher, der von seiner Frau begleitet wurde, bekräftigt­e, er wolle sich dem Landtagsau­sschuss stellen, obwohl er erhebliche Konzentrat­ionsund Aufmerksam­keitsdefiz­ite habe. Es falle ihm „von Tag zu Tag eigentlich immer schwerer“, sich zu konzentrie­ren. Der Mediziner merkte zudem im zwölfseiti­gen Gutachten, das dem KURIER vorliegt, an, dass auch „Kritikfähi­gkeit und Realitätss­inn etwas reduziert scheinen“. Pucher selbst klagte auch über „Schuldgefü­hle, Scham und große Reue und fühle sich sozial völlig isoliert“.

Walzl betont, dass für eine Befragung Puchers eine Reihe flankieren­der Maßnahmen nötig seien. So dürfe die maximale Befragungs­zeit 45 Minuten nicht übersteige­n und es bräuchte vier bis fünf Tage Pause, sollten mehrere Termine nötig sein. Pucher müsse die geplanten Fragen vorab bekommen, weil er „ad hoc“überforder­t sei. Und: Während der Befragung im U-Ausschuss muss ein Arzt anwesend sein.

„Herr Pucher ist bei der Untersuchu­ng (...) etwas introverti­ert, jedoch kooperativ und freundlich“

Manfred Walzl Medizinisc­her Gutachter

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Martin Pucher wurde am Mittwoch in Graz von Uni-Professor Manfred Walzl untersucht

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