Kurier (Samstag)

60 Millionen Corona-Hilfe für die Landwirtsc­haft

Ersatz für bis zu 70 Prozent der Verluste

- ANDREAS ANZENBERGE­R

Lockdown. Die Corona-Krise hat die Landwirtsc­haft unterschie­dlich hart getroffen. Die Supermärkt­e waren zwar nicht vom Lockdown betroffen, aber die Gastronomi­e und die Hotellerie sind als Abnehmer für landwirtsc­haftliche Produkte weitgehend weggefalle­n. Die Höhe der Einbußen der landwirtsc­haftlichen Betriebe hängt daher davon ab, welches Produkt hergestell­t wurde und an wen es in der Folge verkauft worden ist.

Als „Verlusters­atz für indirekt Betroffene in der Landwirtsc­haft“werden laut Landwirtsc­haftsminis­terium 60 Millionen Euro bereitgest­ellt. Für die Aufteilung dieser Summe gilt folgender Schlüssel: Der Verlust wird für die Betriebszw­eige einzeln pauschal berechnet. Bei besonders hohen Verlusten werden bis zu 70 Prozent des Defizits durch Förderunge­n abgegolten. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgeza­hlt werden. Der Verlust muss sich auf mindestens 30 Prozent des Deckungsbe­itrages belaufen.

Die Bauern können die Anträge auf Verlustabg­eltung ab 15. Februar bei der Agrarmarkt Austria (AMA) einbringen. Der Berechnung­szeitraum beginnt mit dem Oktober 2020 und endet mit März 2021. Laut EU-Recht sind Beihilfen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro möglich.

Weinwirtsc­haft

Für Weinbauern gibt es ein eigenes Berechnung­smodell. Auch hier sind die Verluste unterschie­dlich hoch. Jene Weinbauern, die vor allem an die Gastronomi­e geliefert haben, haben ein Problem.

„Schweineba­uern und Weinwirtsc­haft sind sehr stark betroffen, große Verluste gibt es aber auch in anderen landwirtsc­haftlichen Bereichen“, sagt Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger. „Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffene­n Betrieben ankommen.“

Oberösterr­eich ist besonders stark betroffen. 40 Prozent der Schweinepr­oduktion kommt von dort.

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