WSEF-Urteil: Justiz nimmt die WKStA vor Kritik in Schutz
Rechtsmittelverzicht. „Das Gericht hat alle Beweismittel auf ihre Glaubwürdigkeit und Beweiskraft (...) zu prüfen, (...) was das Gericht daher zum einzig zulässigen Ergebnis, nämlich zu einem gänzlichen Freispruch aller Angeklagten führte“, heißt es im Urteil zur Causa Wiener Stadterweiterungsfonds (WSEF). Wie der KURIER in seiner Freitag-Ausgabe berichtete, wurden die vier Angeklagten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Untreue freigesprochen. Für die zuständige Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist das 168 Seiten starke Urteil eine Schlappe. Bei den Beteiligten sorgte auch der Umstand für Unmut, dass die WKStA zuerst Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete, aber erst am letzten Tag der Frist darauf verzichtete. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien stellt nun klar, dass die Hauptverhandlung den Schwerpunkt des Strafverfahrens bildet und das erkennende Gericht nur dann einen Schuldspruch zu fällen hat, „wenn es keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten hat“. Die Anklageerhebung der WKStA sei in Übereinstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium erfolgt.