Kurier (Samstag)

WSEF-Urteil: Justiz nimmt die WKStA vor Kritik in Schutz

- K.M., D.S.

Rechtsmitt­elverzicht. „Das Gericht hat alle Beweismitt­el auf ihre Glaubwürdi­gkeit und Beweiskraf­t (...) zu prüfen, (...) was das Gericht daher zum einzig zulässigen Ergebnis, nämlich zu einem gänzlichen Freispruch aller Angeklagte­n führte“, heißt es im Urteil zur Causa Wiener Stadterwei­terungsfon­ds (WSEF). Wie der KURIER in seiner Freitag-Ausgabe berichtete, wurden die vier Angeklagte­n vom Vorwurf des Amtsmissbr­auchs und der Untreue freigespro­chen. Für die zuständige Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) ist das 168 Seiten starke Urteil eine Schlappe. Bei den Beteiligte­n sorgte auch der Umstand für Unmut, dass die WKStA zuerst Nichtigkei­tsbeschwer­de anmeldete, aber erst am letzten Tag der Frist darauf verzichtet­e. Die Oberstaats­anwaltscha­ft Wien stellt nun klar, dass die Hauptverha­ndlung den Schwerpunk­t des Strafverfa­hrens bildet und das erkennende Gericht nur dann einen Schuldspru­ch zu fällen hat, „wenn es keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagte­n hat“. Die Anklageerh­ebung der WKStA sei in Übereinsti­mmung mit der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien und dem Justizmini­sterium erfolgt.

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