Nein, das ist das falsche Beispiel
Rechtsstaatlichkeit gegen Mitgefühl:
Das ist vermintes Gelände. Der Bundespräsident schlug sich Donnerstagabend auf die Seite der Emotion, zeigte sich „zutiefst betroffen“und fragte: „Hätte es einen rechtlichen Spielraum gegeben?“Kaum. So bedrückend es ist, Schulkinder (noch dazu mit martialischem Polizeieinsatz) abzuschieben: Man kann hier der Mutter (und ihren Rechtsberatern), nicht aber der Justiz Vorwürfe machen. Diese hat rasch gearbeitet. Laut Verwaltungsgerichtshof kam „die Aufenthaltsdauer zu einem wesentlichen Teil nur durch beharrliche Nichtbeachtung fremdenrechtlicher Bestimmungen und wiederholte unbegründete bzw. unzulässige Antragsstellung zustande“.
Georgien hat zwar ein nicht so gut entwickeltes Sozial- und Wirtschaftssystem wie Österreich, aber es gibt keinen Fluchtgrund. Es gäbe bessere Beispiele für problematische Abschiebungen: etwa mehrere Fälle von jungen Afghanen mit Lehrabschluss, die als unbegleitete Minderjährige zwar illegal zu uns kamen, aber bereits jahrelang gut integriert sind und eine Jobzusage haben (und nicht Großfamilien nachziehen werden). Sie sollen dableiben dürfen. Wer also tatsächlich in der Sache etwas tun will, sollte eine Reform des Niederlassungsgesetzes fordern: Man könnte ein zunächst befristetes humanitäres Bleiberecht für unbescholtene, besonders gut Integrierte schaffen, die schon zu lange auf eine Behörden-Entscheidung warten. Beratend könnten lokale Autoritäten (Bürgermeister, Lehrer usw.) beigezogen werden. Wichtig wäre, dass die Betroffenen selbsterhaltungsfähig sind. Allerdings kann das nur ein Gesetz für rückwirkende Fälle sein, sonst provoziert es Missbrauch des Asylrechts und bewusstes Ignorieren von mehrfach rechtskräftigen Abschiebebescheiden.
Wäre es den Protestorganisatoren (manche davon behaupten, Journalisten zu sein) tatsächlich um die Betroffenen gegangen, hätte man mit diskreteren Aktionen sicher mehr erreichen können. Aber darum geht es nicht – sondern darum, die Regierung anzuprangern und einen Keil hineinzutreiben. Hätte der Innenminister die Abschiebung gestoppt, wäre das übrigens Amtsmissbrauch gewesen – und ein Ignorieren der unabhängigen Justiz. Man erinnere sich an die (berechtigte) Kritik, die der flapsige Umgang des Kanzlers mit dem Verfassungsgerichtshof erzeugte. Da war die Justiz heilig – vor allem jenen, die jetzt zum offenen Rechtsbruch aufrufen. Aber es ist brandgefährlich, geltendes Recht gegen „gesundes Volksempfinden“zu tauschen und Urteile je nach Social-Media-Aufregung zu fällen. Besser ist ein funktionierender Rechtsstaat. Plus Gesetzesreformen, die sicherstellen, dass zwischen Asyl und Zuwanderung unterschieden wird, ohne unmenschliche Einzelfälle zu schaffen.
Die Abschiebung einer georgischen Familie erzeugt Wut: Aber soll man den Rechtsstaat gegen Emotionen tauschen?