Kein Lockdown für Geimpfte?
Impfung dürfte weitere Ansteckung verhindern – was das bedeutet
Grundrechte. Für Verfassungsrechtler ist die Sache klar: Es gibt keinen Grund, dass Geimpfte weiter im Lockdown bleiben müssen. Und zwar dann, wenn die Corona-Schutzimpfung die Ansteckung von Mitbürgern verhindert. Zuletzt mehrten sich die Hinweise, dass das zumindest im Fall des Impfstoffs von Biontech/Pfizer zutrifft.
Heißt: Wer geimpft ist, kann andere wohl nicht mehr infizieren. Für diese Person gibt es dann auch keinen Grund mehr, ein Dasein im Lockdown zu fristen. Das wurde dem KURIER im Zuge der Debatte zum „Freitesten“und „Freiimpfen“von mehreren Experten bestätigt. Verfassungsjurist Heinz Mayer sagte etwa: „Wenn ich weder für mich selbst noch für andere eine Gefahr darstelle, fallen die sachlichen Gründe für die Grundrechtsbeschränkungen weg.“
Jurist Bernd-Christian Funk und Dekan Christoph Bezemek bestätigten das. „Wenn die Impfung vor einer Weitergabe der Krankheit schützt, muss für Geimpfte wieder der Normalzustand gelten“, meinte Funk. Der Staat sei nämlich dazu verpflichtet, „Grundrechtseingriffe sachlich zu begründen“.
Nun ist es freilich so, dass nicht alle Menschen gleichzeitig eine Impfung erhalten können. Entsteht dadurch nicht eine Ungleichbehandlung, die Geimpfte bevorzugt? Möglicherweise, aber das ändere nichts an der individuellen Freiheit des Einzelnen, widersprach Bezemek: „Es ist die Pflicht des Staates, den höchstmöglichen Grad an Grundfreiheiten zu ermöglichen.“Der Impfplan sei ein gutes Beispiel dafür, dass der Staat auch bei knappen Gütern angehalten sei, ordnend einzugreifen und sachlich zu begründen, warum etwa Risikopatienten bei der Impfung bevorzugt behandelt werden. Begründung des Gesundheitsministeriums: Man möchte einen Kollaps des Gesundheitssystems verhindern.
Bestätigt hat das Ministerium die Aussagen der Rechtsexperten noch nicht. Man sei sich der Problematik bewusst, es gebe jedoch „noch keine hinreichenden Daten“zum Übertragungspotenzial bei Geimpften.