Kurier (Samstag)

Franz West: Nun erbt die Schwester – für die Stiftung

Nachlass-Streit. Der OGH beendete ein jahrelange­s Gerichtsve­rfahren

- VON MICHAEL HUBER

Nach mehr als acht Jahren ist der Streit um das Erbe des Künstlers Franz West (1947 – 2012) an einen überrasche­nden Endpunkt gelangt. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat das gesamte Nachlassve­rmögen Wests Schwester zugesproch­en. Diese werde den künstleris­chen Nachlass und dessen private Kunstsamml­ung der Franz West Privatstif­tung übertragen, hieß es in einer Aussendung am Freitag. Die Stiftung hat damit auf Umwegen einen Sieg errungen – und wird zentrale Instanz für einen der internatio­nal renommiert­esten und hochpreisi­gsten zeitgenöss­ischen Künstler aus Österreich.

Die Vorgeschic­hte beginnt damit, dass West kurz vor seinem Tod die Gründungsu­rkunde einer Stiftung unterzeich­nete und seinen Nachlass damit seinen zwei jungen Kindern entzog.

Die Kinder wurden nach dem Tod von Wests Frau Tamuna Sirbiladze 2016 zu Vollwaisen, der Adoptivvat­er prozessier­te im Namen der „Verlassens­chaft“weiter und gewann in mehreren Bereichen. So sei die Übertragun­g der Kunstwerke an die Stiftung

nicht rechtskonf­orm gewesen, hieß es in einem Urteil, das 2018 auch vom OGH bestätigt wurde.

Schwester vs. Kinder

Nachdem diese Front geschlosse­n war, blieb allerdings die Frage offen, ob die Kinder Wests tatsächlic­h die vorrangig Erbberecht­igten waren bzw. sind. Hier kam Wests Schwester ins Spiel. Sie meldete selbst Ansprüche auf das Erbe an, das Gericht bestellte einen „Kurator“für die Verlassens­chaft (und entzog damit dem Adoptivvat­er der Kinder die Verfügungs­gewalt). Der OGH hatte nun zu „überprüfen, ob mit der Übertragun­g der Kunstwerke in die Franz West Privatstif­tung der Wille des Erblassers nicht respektier­t und damit gegen das Testament Franz Wests verstoßen wurde, wodurch der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassve­rmögen zustehe“, heißt es. Dies wurde nun vom OGH entschiede­n.

Laut Roland Grassberge­r, Neffe von Franz West und Vorstand der Stiftung, werde man sich nun auf die „eigentlich­e Aufgabe“der Einrichtun­g konzentrie­ren und Wests Werk der Öffentlich­keit zugänglich machen. Momentan lagere der Nachlass in einem Wiener Depot.

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Franz West (1947–2012) zelebriert­e die Uneindeuti­gkeit – in seiner Kunst, aber auch anderswo

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