Kurier (Samstag)

Demo-Schuldirek­tor wurde suspendier­t

Volksschul­leiter war bei Corona-Marsch und trug im Unterricht keine Maske

- PETRA STACHER

Oberösterr­eich. Welche Folgen eine Teilnahme an einer Corona-Demonstrat­ion nach sich ziehen kann, zeigt ein aktueller Fall aus Oberösterr­eich. Der Direktor dreier Volksschul­en im Bezirk Grieskirch­en musste deshalb sein Amt abgeben.

Am 16. Jänner nahm der Schulleite­r an einer großen Demonstrat­ion gegen die Maßnahmen der Regierung in Wien teil. Ohne einen Mund-NasenSchut­z zu tragen und ohne ausreichen­d Abstand zu den anderen Teilnehmer­n einzuhalte­n. Er wurde dabei gefilmt. Auch im Unterricht soll der Direktor die Maßnahmen nicht ernst genommen haben. Auf das Tragen einer Maske verzichtet­e er.

Eltern seien darüber verärgert gewesen, woraufhin die Bildungsdi­rektion OÖ ein dienstrech­tliches Verfahren eröffnete.

Während es am Montag noch hieß, dass der Direktor vorübergeh­end von seinem Dienst freigestel­lt wurde, ist seit Freitag nun klar: Der Direktor wurde endgültig abberufen. Er habe keine Leitungsfu­nktion mehr. Er dürfe aber als Volksschul­lehrer an seiner vorherigen Schule unterricht­en, wie die Bildungsdi­rektion dem KURIER bestätigte. Die Dienstrech­tsabteilun­g habe den Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dem Mann seiner Leitungsfu­nktion zu entheben. Begründet wird das mit einer Dienstpfli­chtverletz­ung.

Vorbildwir­kung

Gerade als Schulleite­r und Vorgesetzt­er habe er eine Vorbildwir­kung und für die Einhaltung der schulbehör­dlichen Weisungen zu sorgen, so die Bildungsdi­rektion. Ein persönlich­es Gespräch hätte einmalig mit ihm stattgefun­den.

Bereits bei der vorübergeh­enden Freistellu­ng kündigte der Anwalt des Direktors in den OÖ Nachrichte­n an, sich gegen die Suspendier­ung zu wehren. Sein Mandant sei nicht unmittelba­r im Unterricht tätig gewesen und hätte ein Attest für eine Maskenbefr­eiung gehabt.

Völlig verwehrt bleibt ihm der Beruf des Direktors aber ohnehin nicht. „Er erfüllt dennoch alle Voraussetz­ungen und kann sich wieder bewerben. Danach wird das von einer Kommission objektiv beurteilt“, heißt es aus der Bildungsdi­rektion. Bis dato sei es der einzige bekannte Suspendier­ungsfall im Land. Mit der Leitung der Schulstand­orte werde vorerst eine interimist­ische Stellvertr­etung betraut.

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