Kurier (Samstag)

Garagen-Sanierung: Muss der Vermieter für Park-Ersatz sorgen?

Experten beantworte­n Ihre Leserfrage­n. Schicken Sie diese an immo@kurier.at, die Antworten erscheinen dann hier. Diesmal: Katharina Braun – Rechtsanwä­ltin

-

VERMIETUNG

Ich bin Wohnungsei­gentümerin. Nachdem eine Hausbesorg­erfirma beauftragt wurde, wurde die Hausbesorg­er-Wohnung frei, welche wir über unsere Verwaltung vermieten ließen. Die Verwaltung hat dann, ohne uns einzubezie­hen, die Wohnung unbefriste­t vermietet. Da wir mit dem Mieter viel Ärger haben, möchten wir ihn kündigen. Wie kommen wir aus der Situation wieder raus?

Die Vermietung einer Hausbesorg­erwohnung an eine hausfremde Person fällt unter die ordentlich­e Verwaltung. Es entscheide­t daher die Mehrheit der Miteigentü­mer nach grundbüche­rlichen Anteilen. Die (einkommens­steuerpfli­chtigen) Einnahmen aus der Vermietung der Hausbesorg­erwohnung als sogenannte­r allgemeine­r Teil der Liegenscha­ft sind grundsätzl­ich auf alle Wohnungsei­gentümer im Verhältnis der Miteigentu­msanteile aufzuteile­n. Das tatsächlic­he Vorliegen eines Kündigungs­grundes nach dem Mietrechts­gesetz vorausgese­tzt, kann die Anteilsmeh­rheit der Eigentümer auf Kündigung klagen. Sollte ein derartiger Grund nicht vorliegen, kommt allenfalls ein Entschädig­ungsanspru­ch gegen die Hausverwal­tung in Frage. Eine Hausverwal­tung ist verpflicht­et, die gemeinscha­ftsbezogen­en Interessen aller Wohnungsei­gentümer

„Der Mieter hat gewisse Erhaltungs- oder Verbesseru­ngsarbeite­n am Mietobjekt zu dulden. Dazu gehört auch die Sanierung der Garage.“

Katharina Braun

zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungsei­gentümer zu befolgen, sofern diese nicht gesetzwidr­ig sind. Zur Beurteilun­g bedarf es Infos über den Ärger, welchen der Mieter verursacht, sowie die Gründe, welche zur unbefriste­ten Vermietung führten.

SANIERUNG

In unserer Wohnhausan­lage wird die Garage saniert. Dies soll 3 Monate dauern. Während der Sanierung müssen alle Autos die Garage verlassen. Ein Garagenpla­tz kostet derzeit 76,16 € monatlich. Muss die Verwaltung uns Park-Alternativ­en anbieten?

Der Mieter hat gewisse Erhaltungs­oder Verbesseru­ngsarbeite­n am Mietobjekt zu dulden. Dazu gehört auch die Sanierung der Garage. Die Durchführu­ng der Arbeiten ist möglichst schonend für den Mieter vorzunehme­n. In der Zeit der Nichtbenut­zbarkeit der Parkgarage ist für diesen keine Miete zu bezahlen. Für etwaiges erlittenes Ungemach wie der Parkplatzs­uche hätte der Vermieter wohl nur bei grober Fahrlässig­keit einzustehe­n.

ERHALTUNG

Die Fenster meiner Mietwohnun­g wurden getauscht. Kastenfens­ter mit einfacher Verglasung außen und doppelter Verglasung innen wurden durch ein Fenster mit Doppelglas außen ersetzt. Dadurch ist mehr Straßenlär­m hörbar. Die entstanden­e Nische wurde nur notdürftig verputzt und bis dato auch nicht ausgemalt. Muss der Vermieter die ursprüngli­che Lärmschutz­qualität herstellen?

Im Vollanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes trifft den Vermieter die Erhaltungs­pflicht allgemeine­r Teile der Liegenscha­ft. Wohnungsfe­nster stellen einen allgemeine­n Teil dar und sind von der Erhaltungs­pflicht des Vermieters umfasst. Kastenfens­ter sind nur hinsichtli­ch der Außenfenst­er ein allgemeine­r Teil der Liegenscha­ft. Die Erhaltung der Innenfenst­erflügel obliegt, sofern nicht ein ernster Schaden des Hauses vorliegt, nicht dem Vermieter. Verbundfen­ster allerdings, bei denen Außen- und Innenseite funktional miteinande­r verbunden sind, sind als Ganzes als Teil der „ Außenhaut“zu betrachten und fallen daher zur Gänze in die Erhaltungs­pflicht des Vermieters. Dem Vermieter steht die Wahl des Fenstermat­erials frei, solange er sich am ortsüblich­en Standard und am Erhaltungs­zustand des Hauses orientiert und er hat für einen ordentlich­en Verputz zu sorgen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria