Erneut Razzia wegen Baukartell
Justiz hat sechs Baufirmen und 13 Baumanager im Visier
Die 880 Meter lange und 45 Jahr alte Heiligenstädter Hangbrücke, die Wien mit Klosterneuburg verbindet, wird seit Anfang 2021 saniert. „Die Bauzeit beträgt rund zweieinhalb Jahre. Bis Mitte 2023 soll die neue Hangbrücke fertiggestellt sein“, heißt es seitens der Stadt Wien.
Das Bauprojekt stand kürzlich im Mittelpunkt von umfangreichen Hausdurchsuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei sechs Bauunternehmen und bei 13 Managern. Betroffen sind u. a. die Porr und Strabag.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, im Februar 2020 im Zuge des Vergabeverfahrens „Heiligenstädter Hangbrücke“illegale Preisabsprachen getätigt zu haben. Dabei sollte die Stadt Wien um 13,51 Millionen Euro geschädigt werden. Es besteht daher auch der Verdacht des versuchten schweren Betrugs. Detail am Rande: Die Stadt Wien hat im März 2020 das Vergabeverfahren widerrufen. Schlussendlich wurde der Auftrag an die Firma Hochtief vergeben, die nicht an den Absprachen beteiligt war und das günstigste Angebot gelegt hatte.
Überhöhte Summe
Brisant sind die Ermittlungen auch deshalb, weil die WKStA bereits seit 2017 gegen 60 Bauunternehmen und rund 660 Baumanager wegen rechtswidriger Preisabsprachen ermittelt.
Die Causa Heiligenstädter Hangbrücke hatte ein anonymer Anzeiger ins Rollen gebracht, der angab, dass Absprachen einiger Bieter erfolgten, „um die Stadt Wien zur Vergabe zu einer überhöhten Auftragssumme zu veranlassen“. Laut WKStA sollen die Angaben des Whistleblowers dann mit Unterlagen der Stadt untermauert worden sein.
Ende Februar 2020 waren sechs Angebote Heiligenstädter Hangbrücke eingereicht worden, zwei Angebote entsprachen etwa der Kostenschätzung der Stadt Wien. Vier Angebote sollen „völlig überhöht“gewesen sein. Allein das Angebot der Strabag soll 97 Prozent über der Kostenschätzung des Magistrats gelegen sein.
Dabei machten sich die involvierten Baufirmen dem automatischen Ausscheidemechanismus der Magistratsabteilung 29 zunutze.
Das Ausscheideprinzip besagt, dass alle Angebote, die 30 Prozent höher sind als das durchschnittliche Angebot und alle Angebote, die 30 Prozent niedriger sind, aus dem Verfahren eliminiert werden. Einerseits fielen dadurch die marktkonformen Angebote zweier Baufirmen, die nicht an den Mauscheleien beteiligt waren, als zu niedrig aus dem Rennen. Andererseits bewirkten die vier überhöhten Angebote, dass das niedrigste der abgesprochenen Angebote am Ende zum Zug kommen sollte.
Bereicherung
„Es wurde offenbar vereinbart, dass die Baufirma S. den Zuschlag erhalten soll“, heißt es in den WKStA-Akten. Das Angebot war um 13,51 Millionen Euro teurer als das niedrigste Angebot.
„Es ist davon auszugehen, dass jene fünf Baufirmen, die vereinbarungskonform nicht den Zuschlag erhalten sollen, sich einen Anteil an der unrechtmäßigen Bereicherung der Baufirma S. versprechen ließen“, heißt es weiter.
Indes hat die Porr drei involvierte Mitarbeiter freigestellt und kooperiert mit den Behörden. Die Strabag lässt wissen, dass sie „leider keine Auskunft zu laufenden Verfahren gibt“.