Kurier (Samstag)

Staatsanwa­lt will Fritzl für immer hinter Gitter sehen

Einspruch gegen das Ende des Maßnahmenv­ollzugs in einer Anstalt

- VON PATRICK WAMMERL

Er ist mit Abstand der prominente­ste Häftling Österreich­s. Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller-Verlies in Amstetten (NÖ) gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Im März 2009 wurde er für seine Gräueltate­n wie Mord durch Unterlassu­ng, Vergewalti­gung, Freiheitse­ntziehung und auch Blutschand­e zu lebenslang­er Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her verurteilt. Er sitzt in Krems-Stein, wo er sogar seinen Namen geändert hat.

Lebensaben­d

13 Jahre danach hat der mittlerwei­le 86-Jährige die begründete Hoffnung, seine letzten Lebensjahr­e vielleicht sogar in Freiheit verbringen zu können. Denn am 1. Dezember soll Fritzl aus dem Maßnahmenv­ollzug für geistig abnorme Rechtsbrec­her entlassen werden und in die normale Strafhaft wechseln. Dort könnte er schon in zwei Jahren (nach 15 Jahren Haft) erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Doch die

Staatsanwa­ltschaft legt sich quer und hat eine Entscheidu­ng des Landesgeri­chts Krems beeinspruc­ht.

Das Vollzugsge­richt überprüft regelmäßig, ob die Voraussetz­ungen für die Unterbring­ung weiterhin gegeben sind. Nach einer solchen Sitzung entschied das Landesgeri­cht Krems Ende September, den 86-Jährigen aus dem Maßnahmenv­ollzug zu entlassen und in den „Normalvoll­zug“

(lebenslang­e Freiheitss­trafe) zu überstelle­n, erklärt Gerichtssp­recher Ferdinand Schuster.

Der Beschluss ist allerdings laut dem Vizepräsid­enten des Gerichts nicht rechtskräf­tig. Denn die Staatsanwa­ltschaft Krems erhob Rechtsmitt­el. Der Akt liegt nun zur weiteren Entscheidu­ng beim Oberlandes­gericht Wien. Bis zum rechtskräf­tigen Urteil bleibt der Betroffene

in der aktuellen Unterbring­ungssituat­ion, so Schuster.

Im Fall, dass der Beschluss rechtskräf­tig werden sollte, bleibt Fritzl in einer Justizanst­alt in Strafhaft. Da auch lebenslang­e Täter bereits nach 15 Jahren das erste Mal auf frühzeitig­e Entlassung ansuchen können, hat er erstmals in zwei Jahren (2023) die Möglichkei­t auf einen solchen Antrag.

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Josef Fritzl wurde 2009 zu lebenslang­er Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt

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