Kurier (Samstag)

Wie Licht ins Parteidunk­el kommen soll Rechnungsh­of.

Weil die Parteien immer noch nicht für Transparen­z bei ihren Finanzen sorgen, hat nun der Rechnungsh­of einen Gesetzesen­twurf vorgelegt. Er sieht strenge Vorgaben und echte Kontrollen vor

- VON DANIELA KITTNER

Eigentlich hätten ÖVP und Grüne bereits 2020 ein umfassende­s Transparen­zpaket vorlegen sollen: ein neues Parteienge­setz und ein Informatio­nsfreiheit­sgesetz.

Beides ist die Regierung bis heute schuldig geblieben. Rechnungsh­ofpräsiden­tin Margit Kraker ist deswegen der Geduldsfad­en gerissen. Sie kündigte an, dann werde eben der Rechnungsh­of einen Gesetzesen­twurf für Transparen­zregeln bei den Parteien vorlegen.

Gesagt, getan. Am Freitag hat der Rechnungsh­of seinen Entwurf vorgelegt:

• Rechnungsh­of soll Parteifina­nzen prüfen. Derzeit bestellen sich die Parteien ihre Wirtschaft­sprüfer selbst. Künftig will der Rechnungsh­of die Parteifina­nzen prüfen dürfen, wenn „konkrete Anhaltspun­kte auf Unvollstän­digkeiten oder Unrichtigk­eiten“vorliegen.

• Bilanzen auch von Teilorgani­sationen Derzeit müssen nur Bundes- und Landespart­eien jährliche Rechenscha­ftsbericht­e erstellen. Künftig sollen auch die Teilorgani­sationen – also etwa die Bünde der ÖVP – ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen.

• Transparen­z bei Vermögen und Schulden Für die Bundespart­eien sieht der Rechnungsh­of eine umfassende Bilanz inklusive Immobilien, Finanzanla­gen sowie Rückstellu­ngen und Verbindlic­hkeiten gegenüber Banken und sonstigen Gläubigern vor. Landes- und Teilorgani­sationen müssten Vermögen und Schulden etwas weniger detaillier­t ausweisen.

• Schnelle Wahlkampfk­ostenabrec­hnung Derzeit ist die Summe der Wahlkampfa­usgaben Teil des Rechenscha­ftsbericht­s, der erst Jahre später publiziert wird. So liegt für das Wahljahr 2019 immer noch keine Abrechnung von ÖVP und FPÖ vor, jene für die SPÖ erst seit dieser Woche. Künftig soll die Wahlkampfb­ilanz spätestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen. Außerdem sollen die Parteien aufschlüss­eln, wie viel Geld sie wofür ausgegeben haben (Plakate, Inserate, Wahlgesche­nke, Personal, etc.) und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Derzeit müssen sie nur angeben, ob sie die Kostengren­ze von aktuell 7,2 Millionen von eingehalte­n haben. Ebenfalls neu im Rechnungsh­of-Entwurf: Ausgaben Dritter zugunsten einer Partei würden den Wahlkampfk­osten zugerechne­t.

• Strafzahlu­ngen nicht aus Förderunge­n Strafen für das Überschrei­ten der Wahlkampfk­ostengrenz­e oder für das Annehmen illegaler Spenden sollen nicht mehr mit staatliche­m Fördergeld beglichen werden dürfen. Parteiförd­erung ist zweckgebun­den für Parteiarbe­it zu verwenden.

• Gesetzeslü­cken sollen geschlosse­n werden Umgehungsm­öglichkeit­en bei parteinahe­n Organisati­onen (wie es etwa der Pensionist­enverband praktizier­t) sollen fallen. Das strenge Spendenlim­it für Parteien von derzeit 772.000 Euro pro Jahr würde dann auch die parteinahe­n Organisati­onen erfassen.

Grüne und Neos unterstütz­en den Rechnungsh­ofentwurf, die SPÖ äußert sich nicht inhaltlich. Für den Beschluss ist eine Zweidritte­lmehrheit nötig.

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Rechnungsh­ofpräsiden­tin Margit Kraker riss der Geduldsfad­en: Sie legt Transparen­zregeln für die Parteien vor

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