„Ich hätte auch Donald Trump falsche Papiere besorgt“
Prozess I. 30-Jähriger hätte Wien-Attentäter mit Ausweis für Ausreise helfen sollen
„Ich schwöre bei Gott“war am Freitag im Linzer Landesgericht des Öfteren zu hören. Ein 30-jähriger Kosovare saß dort wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation sowie wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden auf der Anklagebank.
Konkret warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, von Mai bis Oktober 2020 für den späteren Wien-Attentäter Kujtim F. versucht zu haben, gefälschte Ausweise zu besorgen, um ihm die Ausreise nach Syrien zu ermöglichen. Damit hätte der Angeklagte die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt. „Ich habe diesen Menschen nie gesehen“, so der Kosovare.
Kein IS-Sympathisant
„Wir sind nicht hier wegen dieses Attentats, wir wären aber auch nicht hier ohne dieses Attentat‚“sagte die Staatsanwältin. Auf die Spur des 30-Jährigen sei man durch europaweite Ermittlungen nach der Terrornacht gekommen. Denn der Angeklagte
hätte gefälschte Dokumente in Italien bestellt. Darunter jene des Attentäters.
Das gibt der 30-Jährige auch zu, wie sein Verteidiger ausführt. IS-Sympathisant sei er aber nicht, „sonst müsste hier auch der Typ sitzen, der Kujtim F. Würstel verkauft hat. Der hat dem Attentäter ja Nahrung gegeben“.
Zu dem Kontakt zu Kujtim F. sei der Angeklagte über seinen Bruder gekommen, der mit einem Bekannten von F. im Gefängnis saß. Zwischen dem Angeklagten und Kujtim F. sei es zum Schriftverkehr gekommen, weil ihm F. 1.400 Euro für den Ausweis überwiesen hatte, der aber nicht kam. Sein Lieferant in Italien sei nicht mehr erreichbar gewesen, so der 30-Jährige, der dort des Öfteren für seine Verwandten und sich Papiere bestellt hätte.
Weshalb man diesen Dienst plötzlich auch einem Unbekannten anbiete, wollte die Richterin wissen. „Wenn sich Donald Trump gemeldet hätte, hätte ich ihm auch welche bestellt. Ich brauchte das Geld“, sagte der zweifache Familienvater. Dass es sich um den Attentäter handelte, hätte er durch die Berichterstattung erfahren.
Das Schöffengericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte von der Radikalisierung oder den Plänen des Kujtim F. gewusst habe. Damit wurde der Mann in den ersten beiden Punkten freigesprochen. Fünf Monate unbedingte Haft bekam er wegen Urkundenfälschung.
Urteil nicht rechtskräftig.