So schützt man sich vor Baumängeln
Risse im Mauerwerk, Wasserschäden oder Probleme mit der Luftdichtigkeit – Baumängel sind gerade beim Neubau oder Umbau keine Seltenheit. Welche davon besonders häufig vorkommen und wie man sich davor schützt.
» Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, investiert meist viel Zeit und Geld. Oft ist die Vorfreude jedoch größer als die Vorsicht. Bereits beim Einzug fallen dann erste Mängel wie zum Beispiel fehlerhafte Silikonfugen, Kratzer an Fensterscheiben und Fußböden oder sogar Wasserschäden in undichten Kellern auf. Nikolaus Klenka ist Gründer des Sachverständigenbüros HausWert.at und selbst gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien. Er empfiehlt bereits bei der Übergabe des Objektes eine gemeinsame Besichtigung mit dem Verkäufer oder dem Makler: „Dabei führt man eine Kontrolle der sichtbaren Flächen durch (Kratzer, Beschädigungen)undvermerktdiese in Form eines Übergabeprotokolls.“Hier empfiehlt es sich auch, die offenkundigen Mängel durch Fotos festzuhalten. Außerdem sollte eine „ordentliche Einführung“in die Gebäudetechnik stattfinden. Bei neu errichteten Objekten gibt es normalerweise „ein Bauwerksbuch, das bereits umfassende Daten zu Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen sowie die Bezeichnungen der Bauteile, die eine regelmäßige Überprüfung benötigen, beinhaltet. Dieses Dokument sollte bei der Übergabe ausgehändigt werden“, erklärt Klenka. Wer bei der gemeinsamen Besichtigung bereits ein Problem erkennt, sollte das direkt ansprechen.
Doch nicht immer sind Mängel auf den ersten Blick erkennbar. Bausachverständiger Rainer Reichel erklärt: „Gewährleistungsansprüche kann man bei unbeweglichen Gütern binnen der ersten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe geltend machen. Mängel, die schon in den ersten sechs Monaten beeinsprucht werden, gelten als bei der Übergabe bereits vorhanden. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bei der Übergabe schon vorhanden war.“
Bei sogenannten versteckten Mängeln, die aufgrund von Baufehlernentstehen,oftabererstspäter bemerkt werden, „kann man bis zu 30 Jahre nach Übergabe Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Experte Klenka. Um sich als Käufer und Eigentümer professionell vor Mängeln zu schützen, lohnt es sich, vorab einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser kontrolliert nicht nur die einzelne Wohnung des Käufers, sondern das gesamte Gebäude. Reichel empfiehlt: „Ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde sich für die Immobilie entschieden hat, sollte man einen Sachverständigen hinzuziehen.“500 bis 800 Euro koste die Überprüfung, je nachdem, wie groß die Immobilie ist, so der Experte. Auch eine Vorabrecherche über den Bauträger lohnt sich. Dabei sollte man auf Folgendes achten: „Wie lange gibt es die Firma schon? (Firmenbuchauszug) Welche Referenzobjekte gibt es? Wie sind die Rückmeldungen der Kunden? Aufpassen sollte man bei Projektgesellschaften. Sie haben oft nur eine kurze Bestandsdauer mit dem Folgeproblem der Einforderung der Gewährleistungsansprüche“, warnt Klenka. «