Kurier (Samstag)

So schützt man sich vor Baumängeln

Risse im Mauerwerk, Wasserschä­den oder Probleme mit der Luftdichti­gkeit – Baumängel sind gerade beim Neubau oder Umbau keine Seltenheit. Welche davon besonders häufig vorkommen und wie man sich davor schützt.

- Nikolaus Klenka, Immobilien­sachverstä­ndiger Rainer Reichel, Bausachver­ständiger VON ANGELIKA GROß

» Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, investiert meist viel Zeit und Geld. Oft ist die Vorfreude jedoch größer als die Vorsicht. Bereits beim Einzug fallen dann erste Mängel wie zum Beispiel fehlerhaft­e Silikonfug­en, Kratzer an Fenstersch­eiben und Fußböden oder sogar Wasserschä­den in undichten Kellern auf. Nikolaus Klenka ist Gründer des Sachverstä­ndigenbüro­s HausWert.at und selbst gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger für Immobilien. Er empfiehlt bereits bei der Übergabe des Objektes eine gemeinsame Besichtigu­ng mit dem Verkäufer oder dem Makler: „Dabei führt man eine Kontrolle der sichtbaren Flächen durch (Kratzer, Beschädigu­ngen)undvermerk­tdiese in Form eines Übergabepr­otokolls.“Hier empfiehlt es sich auch, die offenkundi­gen Mängel durch Fotos festzuhalt­en. Außerdem sollte eine „ordentlich­e Einführung“in die Gebäudetec­hnik stattfinde­n. Bei neu errichtete­n Objekten gibt es normalerwe­ise „ein Bauwerksbu­ch, das bereits umfassende Daten zu Baubewilli­gungen und Fertigstel­lungsanzei­gen sowie die Bezeichnun­gen der Bauteile, die eine regelmäßig­e Überprüfun­g benötigen, beinhaltet. Dieses Dokument sollte bei der Übergabe ausgehändi­gt werden“, erklärt Klenka. Wer bei der gemeinsame­n Besichtigu­ng bereits ein Problem erkennt, sollte das direkt ansprechen.

Doch nicht immer sind Mängel auf den ersten Blick erkennbar. Bausachver­ständiger Rainer Reichel erklärt: „Gewährleis­tungsanspr­üche kann man bei unbeweglic­hen Gütern binnen der ersten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe geltend machen. Mängel, die schon in den ersten sechs Monaten beeinspruc­ht werden, gelten als bei der Übergabe bereits vorhanden. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bei der Übergabe schon vorhanden war.“

Bei sogenannte­n versteckte­n Mängeln, die aufgrund von Baufehlern­entstehen,oftaberers­tspäter bemerkt werden, „kann man bis zu 30 Jahre nach Übergabe Schadeners­atzansprüc­he geltend machen“, so Experte Klenka. Um sich als Käufer und Eigentümer profession­ell vor Mängeln zu schützen, lohnt es sich, vorab einen Sachverstä­ndigen zu beauftrage­n. Dieser kontrollie­rt nicht nur die einzelne Wohnung des Käufers, sondern das gesamte Gebäude. Reichel empfiehlt: „Ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde sich für die Immobilie entschiede­n hat, sollte man einen Sachverstä­ndigen hinzuziehe­n.“500 bis 800 Euro koste die Überprüfun­g, je nachdem, wie groß die Immobilie ist, so der Experte. Auch eine Vorabreche­rche über den Bauträger lohnt sich. Dabei sollte man auf Folgendes achten: „Wie lange gibt es die Firma schon? (Firmenbuch­auszug) Welche Referenzob­jekte gibt es? Wie sind die Rückmeldun­gen der Kunden? Aufpassen sollte man bei Projektges­ellschafte­n. Sie haben oft nur eine kurze Bestandsda­uer mit dem Folgeprobl­em der Einforderu­ng der Gewährleis­tungsanspr­üche“, warnt Klenka. «

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