Service – Wohnungseigentum vs. Miteigentum und die Rolle des Grundbuchs
Egal ob Grundstück, Eigentumswohnung oder Traumhaus – beim (Ver)Kauf von Immobilien stellen sich viele Fragen. Professionelle Rechtsberatung wie vom Notar hilft, Stolpersteine zu vermeiden. Beim persönlichen Gespräch ebenso wie beim digitalen Besuch im Notariat.
„Ich kaufe einen Teil eines Doppelhauses? Kann ich über meinen Teil unbeschränkt verfügen?“
keiner hat das ausschließliche Recht zur alleinigen Nutzung eines Hauses. Notar Mag. Dr. Matthias Daxner, LL.B. aus Mauthausen kennt Fragen wie diese aus seiner Praxis und erläutert: „Bei Kauf eines Doppelhauses ist es unbedingt ratsam, überprüfen zu lassen, ob auch Wohnungseigentum begründet ist.“Das kann leicht festgestellt werden: Der Notar nimmt eine Grundbucheinsicht vor und beurteilt dann die tatsächliche Rechtslage. Als Wohnungseigentümer steht einem das grundbücherlich abgesicherte Recht zu, das Haus ausschließlich zu nutzen und hierüber alleine zu verfügen. Beim sogenannten „schlichten Miteigentum“gehören allen Grundstückseigentümern auch die Häuser gemeinsam und Auch Fragen im Zusammenhang mit Nutzungsfragen von Immobilien können im Notariat geklärt werden. „Ich möchte ein Haus bauen und habe das passende Grundstück gefunden. Was muss ich vor dem Hausbau beachten?“Vor dem Hausbau sind einige Punkte zu beachten, betont Notar Daxner. Ob ein Grundstück tatsächlich im Bauland liegt, ist im Flächenwidmungsplan ersichtlich. Ein Bauherr benötigt eine Baubewilligung von der Baubehörde (Bürgermeister oder Magistrat). In jedem Bundesland bestehen eigene Baugesetze und Bauordnungen. Darin wird beispielsweise geregelt, welcher Mindestabstand des künftigen Gebäudes zur Grundstücksgrenze bestehen muss. Oder wie hoch gebaut werden darf. Oder was beachtet werden muss, damit das Gebäude dem Bebauungsplan oder einem Ortsbildkonzept entspricht. Beim Kauf eines bereits errichteten Gebäudes ist wichtig festzustellen, ob eine Benützungsbewilligung der Baubehörde für das ganze Gebäude vorliegt oder ob der Baubehörde eine Fertigstellungsanzeige übermittelt wurde.