Kurier (Samstag)

Energiekos­tenausglei­ch: Keiner will das Geld verteilen

Bedenken unter anderem beim Datenschut­z

- MEY

Zuschuss. Der von der Regierung angekündig­te Energiekos­tenausglei­ch von 150 Euro pro Haushalt verzögert sich. Der Staat nimmt dafür 600 Millionen Euro in die Hand, es fehlt aber ein Konzept, wie das Geld verteilt werden soll.

Nach dem Willen der Regierung hätten die Stromverso­rger den Zuschuss in der Rechnungss­tellung einbeziehe­n sollen, doch die E-Wirtschaft winkte ab. Die Unternehme­n wüssten nämlich nicht, wie viel ihre Kunden verdienen oder wie viele Personen in dem jeweiligen Haushalt wohnen. Das ist relevant, weil es für den Zuschuss eine Einkommens­obergrenze gibt. Selbst wenn Versorger solche Daten gesammelt haben, hätten sie diese mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung von 2016 (DSGVO) löschen müssen.

„Das sind ja durchaus heikle Daten“, so Thomas Lohninger von der Grundrecht­splattform epicenter.works im Ö1 Morgenjour­nal. „Und würden jetzt die Energiever­sorger vom Staat diese Daten bekommen, nur um eine Förderung auszuzahle­n, wäre das aus meiner Sicht ganz klar überschieß­end.“Damit die Energiever­sorger die entspreche­nden Daten vom Staat bekommen könnten, wäre laut dem Verfassung­sjuristen Peter Bußjäger von der Universitä­t Innsbruck ein entspreche­ndes Gesetz notwendig. Und „unter vier Wochen wird sich das nicht abspielen“. ÖVP-Finanzmini­ster Magnus Brunner kündigte eine „rechtlich sichere“und „abwickelba­re“Lösung in den kommenden Tagen an.

Kritik an der Maßnahme

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die Verzögerun­g: „Ein Heizkosten­ausgleich, der erst im Sommer ausgezahlt wird, ist eine Verhöhnung“, meinte etwa SPÖBundesg­eschäftsfü­hrer Christian Deutsch.

Grundlegen­dere Einwände hat der Chef des Wirtschaft­sforschung­sinstituts (Wifo) Gabriel Felbermayr. Er bezeichnet­e die Förderung als „Gießkannen-Verteilung“, denn sie käme auch Haushalten zugute, die sich die höheren Preise leisten können. Die Obergrenze ist mit der ASVGHöchst­beitragsgr­undlage von monatlich 5.670 Euro brutto nämlich großzügig bemessen. Mehrperson­enhaushalt­e sollen sogar bis zur doppelten Höhe davon anspruchsb­erechtigt sein. Auch das soziallibe­rale Momentum Institut bemängelt die soziale Treffsiche­rheit. Denn zusätzlich zum Energiekos­tenausglei­ch sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen einen verdoppelt­en Teuerungsa­usgleich bekommen – maximal also 450 Euro. Anspruch darauf haben aber nur die Bezieher von Sozialhilf­e, Ausgleichs­zulage oder Mindestpen­sion. Das seien aber nur etwa die Hälfte der von Energiearm­ut betroffene­n Haushalte.

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