Energiekostenausgleich: Keiner will das Geld verteilen
Bedenken unter anderem beim Datenschutz
Zuschuss. Der von der Regierung angekündigte Energiekostenausgleich von 150 Euro pro Haushalt verzögert sich. Der Staat nimmt dafür 600 Millionen Euro in die Hand, es fehlt aber ein Konzept, wie das Geld verteilt werden soll.
Nach dem Willen der Regierung hätten die Stromversorger den Zuschuss in der Rechnungsstellung einbeziehen sollen, doch die E-Wirtschaft winkte ab. Die Unternehmen wüssten nämlich nicht, wie viel ihre Kunden verdienen oder wie viele Personen in dem jeweiligen Haushalt wohnen. Das ist relevant, weil es für den Zuschuss eine Einkommensobergrenze gibt. Selbst wenn Versorger solche Daten gesammelt haben, hätten sie diese mit der Datenschutzgrundverordnung von 2016 (DSGVO) löschen müssen.
„Das sind ja durchaus heikle Daten“, so Thomas Lohninger von der Grundrechtsplattform epicenter.works im Ö1 Morgenjournal. „Und würden jetzt die Energieversorger vom Staat diese Daten bekommen, nur um eine Förderung auszuzahlen, wäre das aus meiner Sicht ganz klar überschießend.“Damit die Energieversorger die entsprechenden Daten vom Staat bekommen könnten, wäre laut dem Verfassungsjuristen Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck ein entsprechendes Gesetz notwendig. Und „unter vier Wochen wird sich das nicht abspielen“. ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner kündigte eine „rechtlich sichere“und „abwickelbare“Lösung in den kommenden Tagen an.
Kritik an der Maßnahme
Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die Verzögerung: „Ein Heizkostenausgleich, der erst im Sommer ausgezahlt wird, ist eine Verhöhnung“, meinte etwa SPÖBundesgeschäftsführer Christian Deutsch.
Grundlegendere Einwände hat der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) Gabriel Felbermayr. Er bezeichnete die Förderung als „Gießkannen-Verteilung“, denn sie käme auch Haushalten zugute, die sich die höheren Preise leisten können. Die Obergrenze ist mit der ASVGHöchstbeitragsgrundlage von monatlich 5.670 Euro brutto nämlich großzügig bemessen. Mehrpersonenhaushalte sollen sogar bis zur doppelten Höhe davon anspruchsberechtigt sein. Auch das sozialliberale Momentum Institut bemängelt die soziale Treffsicherheit. Denn zusätzlich zum Energiekostenausgleich sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen einen verdoppelten Teuerungsausgleich bekommen – maximal also 450 Euro. Anspruch darauf haben aber nur die Bezieher von Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Mindestpension. Das seien aber nur etwa die Hälfte der von Energiearmut betroffenen Haushalte.