Kurier (Samstag)

Gericht bestätigt illegalen Pushback von Minderjähr­igem

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Rechtswidr­ig. An einem frühen Sonntagmor­gen im Juli 2021 fragte Amin, ein 17-jähriger Somalier, im südsteiris­chen Bad Radkersbur­g nach einer Polizeista­tion, um einen Asylantrag zu stellen. Die Beamten, auf die er und fünf weitere Personen trafen, führten den Schutzsuch­enden aber noch am selben Tag nach Slowenien ab.

Nun hat das Landesverw­altungsger­icht Steiermark entschiede­n, dass der sogenannte „Pushback“rechtswidr­ig war. „Die Zurückweis­ung des Beschwerde­führers in gröblicher Außerachtl­assung des faktischen Abschiebes­chutzes war rechtswidr­ig. Durch die Vorgangswe­ise der Sicherheit­sorgane wurde dem Beschwerde­führer ein fundamenta­les Recht auf Einleitung eines Asylverfah­rens und damit eines Abschiebes­chutzes genommen“, heißt es in der Entscheidu­ng. Das Gericht geht davon aus, dass der Beschwerde­führer das englische Wort für Asyl, welches sehr ähnlich wie das deutsche klinge, klar und deutlich vor dem Sicherheit­sorgan verwendete. Damit hätte er nicht mehr zurückgewi­esen werden dürfen. Weiter wird im Entscheid festgehalt­en, dass rechtswidr­ige „Pushbacks“in Österreich „teilweise methodisch­e Anwendung finden.“

„Die Entscheidu­ng ist ein Paukenschl­ag, der nicht ohne Folgen bleiben darf“, betont Sprecher der Asylkoordi­nation Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz. Die Initiative Push-Back Alarm Austria, die den Fall dokumentie­rt hat, sieht sich in ihrer Arbeit bestätigt: „Überlebend­e von Pushbacks sind keine Dunkelziff­ern und ihre Stimmen müssen gehört werden.“

Amin hat in der Zwischenze­it Asyl in Slowenien erhalten.

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