Ein Kompromiss für die Flüchtlinge aus der Ukraine
„Temporärer Schutz“wird in Kraft gesetzt
EU-Innenminister. Im Vorfeld hatten sich die EU-Innenminister eigentlich schon darauf geeinigt, dass wegen der Flüchtlingswelle aus der Ukraine erstmals die „EURichtlinie für temporären Schutz“in Kraft gesetzt wird. Die Diskussion beim Rat in Brüssel verlief dann aber doch nicht so reibungslos wie angenommen.
Mehr als 1,2 Millionen Menschen haben die Ukraine bereits verlassen. Doch es war eine Frage, die Brüssel spaltete: Wer gilt als Flüchtling aus der Ukraine? Nur Menschen mit einem ukrainischen Pass oder alle, die das Land wegen des Krieges verlassen? Geeinigt hat man sich darauf, dass der Durchführungsbeschluss alle Staatsbürger der Ukraine sowie Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, umfasst.
Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, bekommen auch Schutz. Über Asyl oder die Richtlinie, das können die Staaten selbst entscheiden.
„Ein starkes Zeichen“
Frankreich und auch Deutschland wollten einen viel liberaleren Zugang. Die Bedenken kamen vor allem von Polen, Slowakei oder Rumänien. Unterstützung erhielten die drei auch von Österreich. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ist zufrieden, dass die Bedenken ernst genommen wurden. Karner: „Die Innenminister haben erstmals in der Geschichte der EU die Richtlinie temporärer Schutz in Kraft gesetzt. Das ist ein starkes und geschlossenes Signal Europas.“