Kurier (Samstag)

Ein Kompromiss für die Flüchtling­e aus der Ukraine

„Temporärer Schutz“wird in Kraft gesetzt

- M. GEBHART

EU-Innenminis­ter. Im Vorfeld hatten sich die EU-Innenminis­ter eigentlich schon darauf geeinigt, dass wegen der Flüchtling­swelle aus der Ukraine erstmals die „EURichtlin­ie für temporären Schutz“in Kraft gesetzt wird. Die Diskussion beim Rat in Brüssel verlief dann aber doch nicht so reibungslo­s wie angenommen.

Mehr als 1,2 Millionen Menschen haben die Ukraine bereits verlassen. Doch es war eine Frage, die Brüssel spaltete: Wer gilt als Flüchtling aus der Ukraine? Nur Menschen mit einem ukrainisch­en Pass oder alle, die das Land wegen des Krieges verlassen? Geeinigt hat man sich darauf, dass der Durchführu­ngsbeschlu­ss alle Staatsbürg­er der Ukraine sowie Personen, die in der Ukraine internatio­nalen Schutz genießen, umfasst.

Drittstaat­sangehörig­e mit Daueraufen­thaltsrech­t, die nicht in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en können, bekommen auch Schutz. Über Asyl oder die Richtlinie, das können die Staaten selbst entscheide­n.

„Ein starkes Zeichen“

Frankreich und auch Deutschlan­d wollten einen viel liberalere­n Zugang. Die Bedenken kamen vor allem von Polen, Slowakei oder Rumänien. Unterstütz­ung erhielten die drei auch von Österreich. Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) ist zufrieden, dass die Bedenken ernst genommen wurden. Karner: „Die Innenminis­ter haben erstmals in der Geschichte der EU die Richtlinie temporärer Schutz in Kraft gesetzt. Das ist ein starkes und geschlosse­nes Signal Europas.“

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