Kurier (Samstag)

Höchstgeri­cht prüft Elternteil-Anspruch

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Ungleichbe­handlung. Der Verfassung­sgerichtsh­of prüft das Gesetz zur Eintragung von „anderen Elternteil­en“bei gleichgesc­hlechtlich­en eingetrage­nen Partnersch­aften. Derzeit ist dies nicht erlaubt, wenn ein Kind in homosexuel­len Beziehunge­n durch eine selbst durchgefüh­rte Samenspend­e gezeugt wird. In heterosexu­ellen Beziehunge­n ist das schon legal. Eine Frau hat Beschwerde eingelegt, nachdem ihr verweigert wurde, als „anderes Elternteil“ins eingetrage­n zu werden. Ihre Partnerin hatte ein Kind zur Welt gebracht.

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