Höchstgericht prüft Elternteil-Anspruch
Ungleichbehandlung. Der Verfassungsgerichtshof prüft das Gesetz zur Eintragung von „anderen Elternteilen“bei gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften. Derzeit ist dies nicht erlaubt, wenn ein Kind in homosexuellen Beziehungen durch eine selbst durchgeführte Samenspende gezeugt wird. In heterosexuellen Beziehungen ist das schon legal. Eine Frau hat Beschwerde eingelegt, nachdem ihr verweigert wurde, als „anderes Elternteil“ins eingetragen zu werden. Ihre Partnerin hatte ein Kind zur Welt gebracht.