Kurier (Samstag)

16 Monate Haft für Ex-Häftling, der Häftlinge betrog

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Urteil. Sechs Verhandlun­gstage, mehr als vierzig Zeugen, ebenso viele Anklagepun­kte. Betrug, schwerer gewerbsmäß­iger Betrug, Geldwäsche. Der Angeklagte, selbst ehemaliger Häftling im Maßnahmenv­ollzug, hat mit einem sozialen Verein eine Vielzahl an Klienten betreut, ihnen Hilfe angeboten, teils wohl auch zugesicher­t. Zumindest jedenfalls hat er nicht alle seine Klienten in Kenntnis darüber gesetzt, dass von den teils sehr hohen Akontozahl­ungen ein großer Teil an ihn selbst wandern würde. Angehörige von im Maßnahmenv­ollzug untergebra­chten Personen haben sich häufig an den Angeklagte­n gewendet, um eine Verbesseru­ng der Situation zu erzielen.

Richterin und Schöffense­nat sehen es jedenfalls als erwiesen an, dass der Angeklagte in zumindest zwölf Fällen in betrügeris­cher Absicht gehandelt hat. Die Gesamtscha­denssumme ist schlussend­lich von etwa 300.000 Euro gesunken, 81.000 konnten dem Angeklagte­n laut rechtskräf­tigem Urteil nachgewies­en werden. Inklusive fast 30.000 Euro illegal kassierter Arbeitslos­enunterstü­tzung – dafür hatte sich der Angeklagte auch schuldig bekannt. Rund 40.000 Euro Forderunge­n von Privatbete­iligten wurden vom Gericht anerkannt.

16 Monate Haft, unbedingt. 10 Monate U-Haft werden angerechne­t. Die Richterin in der Urteilsbeg­ründung: „Wir glauben nicht, dass Sie den Verein gegründet haben, um Leute zu betrügen. Aber wir sind überzeugt, dass Sie erkannt haben, dass Leute bereit sind, viel Geld für Gutachten zu zahlen.“Vom Verdacht der Geldwäsche und bei vorgeworfe­nen Betrugsfäl­len mit Darlehen wird er freigespro­chen.

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