16 Monate Haft für Ex-Häftling, der Häftlinge betrog
Urteil. Sechs Verhandlungstage, mehr als vierzig Zeugen, ebenso viele Anklagepunkte. Betrug, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Geldwäsche. Der Angeklagte, selbst ehemaliger Häftling im Maßnahmenvollzug, hat mit einem sozialen Verein eine Vielzahl an Klienten betreut, ihnen Hilfe angeboten, teils wohl auch zugesichert. Zumindest jedenfalls hat er nicht alle seine Klienten in Kenntnis darüber gesetzt, dass von den teils sehr hohen Akontozahlungen ein großer Teil an ihn selbst wandern würde. Angehörige von im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen haben sich häufig an den Angeklagten gewendet, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.
Richterin und Schöffensenat sehen es jedenfalls als erwiesen an, dass der Angeklagte in zumindest zwölf Fällen in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Die Gesamtschadenssumme ist schlussendlich von etwa 300.000 Euro gesunken, 81.000 konnten dem Angeklagten laut rechtskräftigem Urteil nachgewiesen werden. Inklusive fast 30.000 Euro illegal kassierter Arbeitslosenunterstützung – dafür hatte sich der Angeklagte auch schuldig bekannt. Rund 40.000 Euro Forderungen von Privatbeteiligten wurden vom Gericht anerkannt.
16 Monate Haft, unbedingt. 10 Monate U-Haft werden angerechnet. Die Richterin in der Urteilsbegründung: „Wir glauben nicht, dass Sie den Verein gegründet haben, um Leute zu betrügen. Aber wir sind überzeugt, dass Sie erkannt haben, dass Leute bereit sind, viel Geld für Gutachten zu zahlen.“Vom Verdacht der Geldwäsche und bei vorgeworfenen Betrugsfällen mit Darlehen wird er freigesprochen.