Kurier (Samstag)

Wie viel Miete darf für eine geförderte Wohnung verlangt werden?

Experten beantworte­n |hre Leserfrage­n, schicken Sie diese an immo@kurier.at, die Antworten lesen Sie dann hier. Diesmal: Elke Hanel-Torsch – Mietervere­inigung Wien

- Www.immobilien­akademie.at

„Nach Rückzahlun­g der Förderung kann die Wohnung daher zum freien Mietzins vermietet werden und unterliegt nicht den Mietzinsbe­grenzungen des § 16 Mietrechts­gesetzes.“

Hanel-Torsch

TOURISTISC­HE VERMIETUNG Wir sind Miteigentü­mer in einem mit Mittelndes Wohnbau-Wiederaufb­au fonds errichtete­n Hauses in Wien mit 55 Wohnungen. Ein neuer Miteigentü­mer, der hier selbst nicht wohnt, hat bereits mehrere Wohnungen, ganze Etagen, aufgekauft. Ein Sohn, er ist Student, betreibt die Kurz zeit vermietung ausschließ­lich über fremdsprac­hige Portale. Fremde gehen im Haus aus und ein. Welche Möglichkei­ten gibt es, dies abzustelle­n? Welche Risiken entstehen, wenn der neue Miteigentü­mer die Mehrheit an Anteilen erlangt? Dies strebt er an und hat es bereits in anderen Häusern erreicht. Wohnungsei­gentümer haben zwar grundsätzl­ich das Recht ihre Wohnung so zu nutzen wie sie möchten, jedoch ist dieses Recht nicht uneingesch­ränkt. Einem Urteil des OGH zufolge können die touristisc­he Vermietung und das Anbieten über das Internet in Zusammenha­ng mit einem ständigen Wechsel an Mietern die Interessen der Eigentümer gemeinscha­ft

beeinträch­tigen. Es handelt sich dabei um eine Widmungsän­derung und für eine solche wäre die Zustimmung aller Wohnungsei­gentümer erforderli­ch. Da die Widmungsän­derung einstimmig erfolgen muss, würde es auch nichts ändern, wenn der neue Miteigentü­mer die Mehrheit der Anteile erlangen würde. Wenn man sich durch die touristisc­he Vermietung gestört fühlt, kann man dagegen mittels einer Unterlassu­ngsklage vorgehen. Weiters wäre zu prüfen, obdieLiege­nschaftine­inerWohnzo­ne liegt. Laut Wiener Bauordnung ist nämlich die regelmäßig­e Zurverfügu­ngstellung von Wohnräumen für kurzfristi­ge Beherbergu­ngszwecke gegen Entgelt nicht zulässig.

ENERGIEKOS­TEN

In meiner Mietwohnun­g habe ich einen Zähler für den Warmwasser­verbrauch, trotzdem zahle ich einen großen Teil des Warmwasser­s als Umlage über die Fläche der Wohnung. Konkret bezahle ich auch eine nicht geringe Summe, wenn ich gar kein Wasser verbrauche (unabhängig von den ohnehin anfallende­n Fixkosten für die Anlage). Ist das rechtens? Eine Motivation­shilfe, um Energie zu sparen, ist das jedenfalls nicht.

Bei einer Anlage, die mehrere Wohnungen in einem Haus oder vielleicht sogar mehrere Gebäude mit Wärme (für Heizung und/ oder Warmwasser oder Kälte) versorgt, müssen Kosten dieser gemeinscha­ftlichen Anlage auf die verschiede­nen Nutzer verteilt werden. Eine solche Anlage ist in der Regel eine Zentralhei­zung oder Fernwärme/-kälte. Wie die Kosten verteilt werden, regelt zwingend das Heiz- und Kälte kosten abre ch nungs gesetz (HeizKG). Die Kosten sind in verbrauchs abhängige und verbrauchs­unabhängig­e aufzuteile­n. Der verbrauchs abhängige Teil muss zumindest 55 Prozent und darf höchstens 85 Prozent der Energiekos­ten betragen. In weiterer Folge werden die verbrauchs­unabhängig­en Kosten nachdem

Verhältnis der beheizbare­n Nutzfläche der einzelnen Objekte im Verhältnis zur Gesamtnutz­fläche aufgeteilt. Das HeizKG hatte ursprüngli­ch die Intention, dass Energie eingespart werden soll, aber ich gebe Ihnen recht, dass es in der jetzigen Form nicht wirklich dazu geeignet ist und es sicher einer Novellieru­ng bedarf.

FÖRDERUNG

Ich habe im Jahr 2016 eine geförderte, neu errichtete Eigentumsw­ohnung in Wien erworben. 2022 habe ich die Förderung zur Gänze vorzeitig zurückbeza­hlt. Kann ich meine Wohnung nun zum freien Mietzins vermieten? Das Haus wurde 2015 bis 2017 errichtet.

Laut den vorliegend­en Informatio­nen ist davon auszugehen, dass das Gebäude nur in den Teilanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes fällt. Nach Rückzahlun­g der Förderung kann die Wohnung daher zum freien Mietzins vermietet werden und unterliegt nicht den Mietzinsbe­grenzungen des § 16 Mietrechts­gesetz.

Newspapers in German

Newspapers from Austria