Die Kritik der Makler
Justizministerin Alma Zadic hat die neue Regelung für die Maklerprovision vorgestellt. Wie sich diese auf den Markt und Wohnungssuchende auswirken kann, haben wir Branchen-|nsider gefragt.
» Das neue Maklergesetz hat diese Woche die Wogen hochgehen lassen. Ein Gesetzesentwurf liegt zur Begutachtung vor. Der Inhalt: Künftig soll derjenige die Vermittlungsgebühr bezahlen, der den Makler beauftragt. In den meisten Fällen werden das die Vermieter sein.
Ab spätestens 1.1. 2023 soll dieses sogenannte Bestellerprinzip in Kraft treten. Es wird eine Entlastung für Wohnungssuchende bringen, da sie sich in Zukunft in vielen Fällen die Provision für den Makler ersparen werden. Für Maklerunternehmen wird es den umgekehrten Effekt haben: Für sie verursacht die Neuerung eine geänderte Marktsituation und in Folge dessen wahrscheinlich Geschäftseinbußen. Bisher haben Mieter zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer als Honorar für die Vermittlung an den Makler gezahlt, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde. Künftig sparen Mieter bei einer 49 Quadratmeter großen Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat kostet, 1.100 Euro ein, rechnet Justizministerin Alma Zadic vor. Was das konkret für die Branche bedeutet, haben wir Marktteilnehmer gefragt. „Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, eine offene Diskussion auf sachlichem Niveau zum Mietrecht und zur
Honorierung österreichischer Makler für ihre Vermittlungstätigkeit bei Mietwohnungen zu führen“, sagt Georg Spiegelfeld, Präsident des unabhängiges Netzwerks Immobilienring. Er kritisiert: „Jedoch fand bisher kein Austausch zu den Themen statt, egal wann und egal was wir vorschlugen“, so Spiegelfeld. „Es ist enttäuschend, mit welchen populistischen Aussagen die gesamte Branche diffamiert wurden.“«