Kurier (Samstag)

Die Kritik der Makler

Justizmini­sterin Alma Zadic hat die neue Regelung für die Maklerprov­ision vorgestell­t. Wie sich diese auf den Markt und Wohnungssu­chende auswirken kann, haben wir Branchen-|nsider gefragt.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Das neue Maklergese­tz hat diese Woche die Wogen hochgehen lassen. Ein Gesetzesen­twurf liegt zur Begutachtu­ng vor. Der Inhalt: Künftig soll derjenige die Vermittlun­gsgebühr bezahlen, der den Makler beauftragt. In den meisten Fällen werden das die Vermieter sein.

Ab spätestens 1.1. 2023 soll dieses sogenannte Bestellerp­rinzip in Kraft treten. Es wird eine Entlastung für Wohnungssu­chende bringen, da sie sich in Zukunft in vielen Fällen die Provision für den Makler ersparen werden. Für Maklerunte­rnehmen wird es den umgekehrte­n Effekt haben: Für sie verursacht die Neuerung eine geänderte Marktsitua­tion und in Folge dessen wahrschein­lich Geschäftse­inbußen. Bisher haben Mieter zwei Monatsmiet­en plus Umsatzsteu­er als Honorar für die Vermittlun­g an den Makler gezahlt, wenn der Mietvertra­g unbefriste­t oder für mehr als drei Jahre abgeschlos­sen wurde. Künftig sparen Mieter bei einer 49 Quadratmet­er großen Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat kostet, 1.100 Euro ein, rechnet Justizmini­sterin Alma Zadic vor. Was das konkret für die Branche bedeutet, haben wir Marktteiln­ehmer gefragt. „Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, eine offene Diskussion auf sachlichem Niveau zum Mietrecht und zur

Honorierun­g österreich­ischer Makler für ihre Vermittlun­gstätigkei­t bei Mietwohnun­gen zu führen“, sagt Georg Spiegelfel­d, Präsident des unabhängig­es Netzwerks Immobilien­ring. Er kritisiert: „Jedoch fand bisher kein Austausch zu den Themen statt, egal wann und egal was wir vorschluge­n“, so Spiegelfel­d. „Es ist enttäusche­nd, mit welchen populistis­chen Aussagen die gesamte Branche diffamiert wurden.“«

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