Kurier (Samstag)

Nun amtlich: Miete steigt

Rund eine Million Mieter sind von der Anpassung der Mieten an die |nflation betroffen. Der Vermieter darf nur erhöhen, wenn Wertsicher­ung vereinbart wurde.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Nun ist es amtlich: Die Richtwertu­nd Kategoriem­ieten wurden per 1. April an die Inflation angepasst. Die Valorisier­ung war gesetzlich vorgeschri­eben, auch wenn es keine Kundmachun­g dazu gegeben hat, so das Justizmini­sterium.

Die Richtwertm­ieten gelten für Altbaumiet­verträge, die seit dem 1. März 1994 abgeschlos­sen wurden sowie für Gemeindewo­hnungen. Die Kategoriem­ieten gelten für Altbaumiet­verträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlos­sen wurden. Voraussetz­ung für die Erhöhung ist, dass im Mietvertra­g eine Wertsicher­ungsklause­l vereinbart wurde, ansonsten gilt sie nur für Neuverträg­e. Bei Vorliegen einer Wertsicher­ungsklause­l können die Richtwerte ab dem darauffolg­enden Monat, also ab Mai, angehoben werden. Allerdings gibt es Formvorsch­riften für die Vermieter: Das Erhöhungsb­egehren muss schriftlic­h erfolgen und 14Tagevord­emnächsten­Zinstermin beim Mieter einlangen. Die Basiswerte sind je nach Bundesland unterschie­dlich hoch. Zu den jeweiligen Richtwerte­n kommen Zu- oder Abschläge für Ausstattun­g und Lage der Wohnung. Eine 80-m2-Wohnung in Wien wird durch die neuen Richtwerte um 360 Euro pro Jahr teurer, in Vorarlberg, wo der Richtwert höher ist, sogar um 550 Euro. Das Gesetz sieht vor, dass die Richtwerte alle zwei Jahre angepasst werden, wenn die Inflations­rate über drei Prozent liegt. Bei den Kategorieb­eträgen dann, wenn der VPI seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschrei­tet. Die letzte Anpassung hat 2019 stattgefun­den. 2021 wurde sie pandemiebe­dingt ausgesetzt. Die Kategoriem­ieten erhöhten sich im Schnitt um 5,47 Prozent. «

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