Kurier (Samstag)

Bar im Erdgeschoß: Was kann ich gegen Lärm und Qualm tun?

Experten beantworte­n |hre Leserfrage­n, schicken Sie diese an immo@kurier.at, die Antworten lesen Sie dann hier. Diesmal: Walter Rosifka – Arbeiterka­mmer Wien

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BESCHLUSSF­ASSUNG Ich bin Besitzer einer Eigentumsw­ohnung, unser Haus ist von einem etwa zehn Meter breitem Grünstreif­en umgeben. Zwei Grundstück­sgrenzen zu den Nachbarn sind mittels Zaun abgegrenzt, die zwei an öffentlich­en Verkehrsfl­ächen grenzen, mittels einer Hecke aus Sträuchern. Die Hecke ist durchlässi­g geworden und diese „Löcher“werden von Hundebesit­zern dazu genutzt, den Grünstreif­en als „Hundezone“zu verwenden. Ein Zaun wäredieein­fachsteLös­ung.Braucht esdazudieM­ehrheitder­Eigentümer oder könnte ich dies auch im Alleingang beantragen?

Ein Mehrheitsb­eschluss ist zwar sinnvoll, aber in diesem Fall würde ich von einer notwendige­n Erhaltungs­arbeit (schadhafte Hecke) ausgehen. Also ist meines Erachtens auch ein diesbezügl­icher Antrag eines einzelnen Wohnungsei­gentümers bei Gericht möglich – sollte die Hausverwal­tung die Arbeiten nicht ohnedies bald selbst beauftrage­n.

ABRECHNUNG

Ich habe eine Erdgeschoß­wohnung gekauft in einem Bau, der pyramidenf­örmig angelegt ist, das heißt, dass die Wohnungen kleiner werden, je weiter oben sie sind. Der nachträgli­che Einbau des Liftes (der vom Erdgeschoß nach oben geht), wurde vom Rücklagenk­onto finanziert. Im Aufzug wurde eine

Sperre durch einen Code eingebaut, damit jene Eigentümer, die nicht mitbezahlt haben, ihn nicht nützen können. Es werden aber Kosten des Liftes über die Betriebsko­sten verrechnet. Ist das rechtens?

Handelt es sich beim Aufzug um keine Gemeinscha­ftsanlage – sind also einzelne Eigentümer von vorne herein von der Nutzung ausgeschlo­ssen, weil er in der Sondernutz­ung einiger weniger ist – handelt es sich bei den damit verbundene­n Kosten, um keine gemeinscha­ftlichen Betriebsko­sten. Ich rate Ihnen, die inhaltlich­e Richtigkei­t der Abrechnung­en von Rücklage und Betriebsko­sten beim Bezirksger­icht zu bekämpfen. Ergänzend dazu – sollte es sich doch um eine Gemeinscha­ftsanlage handeln – können Sie auch einen Antrag auf Festsetzun­g eines abweichend­en Aufteilung­sschlüssel­s für diese Kosten beim Gericht beantragen, damit Sie davon in Zukunft völlig ausgenomme­n sind.

MIETREDUKT­ION

Ich lebe in einer Mietwohnun­g. Drei Themen sind die durch eine Neueröffnu­ngeinerBar­imNachbarh­aus akut geworden. Erstens wurde hofseitig eine große Lüftungsan­lage errichtet. Am Abend kommt es durch die Musik im Lokal zu Lärmbeläst­igung, außerdem wird vor dem Lokal geraucht und der Rauch dringt beim Lüften in unser Schlafzimm­er.

Was können wir tun? Kann ich eine Zinsminder­ung verlangen?

Haben Sie schon Kontakt mit dem Magistrati­schen Bezirksamt aufgenomme­n? Es könnte ja sein, dass das Lokal keine Betriebsan­lagengeneh­migung hat, oder die Auflagen der Behörde nicht einhält. Mieter haben das Recht, die Miete zu reduzieren, wenn Sie in Ihrer Mietwohnun­g nicht mehr so wohnen können, wie das bei Abschluss des Mietvertra­ges vereinbart worden ist – also etwa dann, wenn unüblicher Lärm die übliche Nutzung der Wohnung beeinträch­tigt. Prinzipiel­l ist festzuhalt­en, dass Ihr Vermieter Sie vor Beeinträch­tigungen durch Dritte zu schützen hat.

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