Die Regeln
FFP2-Maske
In Massenverkehrsmitteln und geschlossenen Haltestellen, in Taxis und Schulbussen. Ebenso im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Drogerien, Trafiken, Kfzund Radwerkstätten, Banken, Postämtern und Ämtern im Parteienverkehr. Auch für Arbeitnehmer, sofern es keinen Schutz z. B. durch Plexiglas gibt
Gesundheitsbereich 3-G-Regel für Besucher in Spitälern, Pflegeheimen, Rehaoder Behinderteneinrichtungen. In Wien gilt 2-G-plus – also PCR-Test zusätzlich zu Impfung/Genesung. Und: Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeiter
Grüner Pass
Der Drittstich gilt nun zwölf Monate. Ein Update für die GrünePass-App ist ab Samstag verfügbar