Kurier (Samstag)

Drei Monate bedingte Haft für Benjamin Karl

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Gericht. Der österreich­ische Snowboard-Olympiasie­ger Benjamin Karl wurde am Freitag wegen eines Verkehrsun­falls zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Vorwurf lautete auf fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung.

Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertaue­rnstraße bei Mittersill m Salzburger Pinzgau mit seinem Wagen gegen ein entgegenko­mmendes Auto geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Dem Strafantra­g zufolge soll er bei schlechtem Wetter zuerst eine Galerie mit überhöhter Geschwindi­gkeit durchfahre­n haben. Starkregen und Hagel hätten die Fahrbeding­ungen an der Ausfahrt extrem erschwert, heißt es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. „Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen“, so der Sportler vor Gericht. Seine Gedanken seien bei den Hinterblie­benen.

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