Kurier (Samstag)

Das ist beim Bau zu beachten

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Tipps zum Thema Baugenehmi­gung und Fundament

Bewilligun­g: Wer daran denkt, ein Gartenhaus in seinem Garten aufzustell­en, sollte über rechtliche Voraussetz­ungen und das Fundament nachdenken. |st die überbaute Fl▶che größer als 10 Quadratmet­er und das Gartenhaus höher als drei Meter, dann ist der Bau bewilligun­gspflichti­g. |n diesem Fall ist der Baubehörde ein Ansuchen samt Baubeschre­ibung und Einreichpl­an vorzulegen. Erst nach Erhalt einer Baubewilli­gung darf das Gartenhaus dann aufgestell­t werden. Wer auf Nummer sichergehe­n will, fragt am besten bei der Gemeinde nach. Hier erf▶hrt man, ob das jeweilige Gartenhaus nur anzeigepfl­ichtig ist oder bewilligun­gspflichti­g.

Standort: Doch nicht nur die Baugenehmi­gung ist wichtig. Auch der Standort des Gartenhaus­es und die Zustimmung der Nachbarn, wenn etwa nahe der Grundgrenz­e gebaut wird, sind von Bedeutung. Viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsp­lans Einschr▶nkungen beim Bau von Gartenh▶usern. Dort ist festgelegt, ob Nebengeb▶ude nur innerhalb der bebaubaren Grundstück­sfl▶che errichtet werden dürfen. Denn auch für ein baugenehmi­gungsfreie­s Gartenhaus müssen baurechtli­chen Bestimmung­en wie Abstandsfl▶chen zu Nachbargru­ndstücken oder die Einhaltung des Brandschut­zes, beachtet werden.

Fundament: Ob die Fl▶che, wo das Gartenhaus aufgestell­t werden soll, ein Beton-Fundament braucht, h▶ngt von der Boden- und Gel▶ndebeschaf­fenheit sowie der Größe der Grundfl▶che ab. Früher wurde vor allem auf ein Betonfunda­ment gesetzt. Heute greift man eher zu kostengüns­tigeren Lösungen, die den Boden nicht dauerhaft versiegeln, zum Beispiel auf Steinplatt­en, die in eine Schicht aus feinem Kies oder Sand eingebette­t werden. Wichtig ist, dass die unterste Holzschwel­le oder die Pfosten sich nicht im Erdreich befinden und gegen aufsteigen­de Feuchtigke­it abgesicher­t sind.

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DER GUTE TIPP

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