Das ist beim Bau zu beachten
Tipps zum Thema Baugenehmigung und Fundament
Bewilligung: Wer daran denkt, ein Gartenhaus in seinem Garten aufzustellen, sollte über rechtliche Voraussetzungen und das Fundament nachdenken. |st die überbaute Fl▶che größer als 10 Quadratmeter und das Gartenhaus höher als drei Meter, dann ist der Bau bewilligungspflichtig. |n diesem Fall ist der Baubehörde ein Ansuchen samt Baubeschreibung und Einreichplan vorzulegen. Erst nach Erhalt einer Baubewilligung darf das Gartenhaus dann aufgestellt werden. Wer auf Nummer sichergehen will, fragt am besten bei der Gemeinde nach. Hier erf▶hrt man, ob das jeweilige Gartenhaus nur anzeigepflichtig ist oder bewilligungspflichtig.
Standort: Doch nicht nur die Baugenehmigung ist wichtig. Auch der Standort des Gartenhauses und die Zustimmung der Nachbarn, wenn etwa nahe der Grundgrenze gebaut wird, sind von Bedeutung. Viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschr▶nkungen beim Bau von Gartenh▶usern. Dort ist festgelegt, ob Nebengeb▶ude nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfl▶che errichtet werden dürfen. Denn auch für ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus müssen baurechtlichen Bestimmungen wie Abstandsfl▶chen zu Nachbargrundstücken oder die Einhaltung des Brandschutzes, beachtet werden.
Fundament: Ob die Fl▶che, wo das Gartenhaus aufgestellt werden soll, ein Beton-Fundament braucht, h▶ngt von der Boden- und Gel▶ndebeschaffenheit sowie der Größe der Grundfl▶che ab. Früher wurde vor allem auf ein Betonfundament gesetzt. Heute greift man eher zu kostengünstigeren Lösungen, die den Boden nicht dauerhaft versiegeln, zum Beispiel auf Steinplatten, die in eine Schicht aus feinem Kies oder Sand eingebettet werden. Wichtig ist, dass die unterste Holzschwelle oder die Pfosten sich nicht im Erdreich befinden und gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgesichert sind.
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