Kurier (Samstag)

Nachbesser­ung bei Parteienge­setz

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Rechnungsh­of. Laut Rechnungsh­of (RH) enthält das geplante Parteienge­setz weiter „Umgehungsm­öglichkeit­en“. Inserate würden in Parteimedi­en nicht erfasst, wenn die Medieninha­ber Parteifirm­en oder Treuhänder sind. Zudem könne die Spendenobe­rgrenze von 7.500 Euro/Spender bzw. 750.000 Euro/Partei weiter umgangen werden. Grund: Zuwendunge­n bis 150 Euro sollen nicht mehr als Parteispen­de gelten, größere Spenden könnten in beliebig viele 150 Euro-Pakete aufgeteilt werden, da der Entwurf kein Stückelung­sverbot vorsieht. Der RH fordert deshalb Nachbesser­ungen.

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