Nachbesserung bei Parteiengesetz
Rechnungshof. Laut Rechnungshof (RH) enthält das geplante Parteiengesetz weiter „Umgehungsmöglichkeiten“. Inserate würden in Parteimedien nicht erfasst, wenn die Medieninhaber Parteifirmen oder Treuhänder sind. Zudem könne die Spendenobergrenze von 7.500 Euro/Spender bzw. 750.000 Euro/Partei weiter umgangen werden. Grund: Zuwendungen bis 150 Euro sollen nicht mehr als Parteispende gelten, größere Spenden könnten in beliebig viele 150 Euro-Pakete aufgeteilt werden, da der Entwurf kein Stückelungsverbot vorsieht. Der RH fordert deshalb Nachbesserungen.