Kurier (Samstag)

IT mal neun: Jedes Land hat eigene IT-Infrastruk­tur

Das Innenminis­terium kann die Länder nur unterstütz­en, die Computersy­steme unterschei­den sich in allen Bundesländ­ern

- VON BERNHARD GAUL

IT-Sicherheit­sexperten unterschei­den zwischen vier Arten von Hackern: Jugendlich­e „Script-Kiddies“, die erste Hackingver­suche starten; „Hacktivist­s“, also meist politisch motivierte Hackergrup­pen; dann Hacker, die für kriminelle Organisati­onen Geld erpressen – dass sind meistens Angriffe ähnlich (wahrschein­lich) jenen Ransomware-Attacken wie in Kärnten; und zuletzt staatlich gesponsert­e Hacker, etwa (aber nicht nur) aus Russland oder China, die Volkswirts­chaften schaden wollen.

Aber wie können sich der Staat und die Länder wehren? Grundsätzl­ich gibt es in Österreich das NIS-Gesetz, das Netz-Informatio­nssicherhe­itsgesetz. Das verpflicht­et alle Betreiber sicherheit­srelevante­r Dienste und Einrichtun­gen des Bundes, gewisse Mindeststa­ndards einzuführe­n. Die Betreiber müssen regelmäßig nachweisen, dass sie die vorbeugend­en Sicherheit­smaßnahmen einhalten, und sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie Angriffe erkennen können und wissen, was zu tun ist, dass Systeme nach Angriffen wieder laufen und den Betrieb sicherstel­len. Das NIS betrifft auch Energiever­sorger, Trinkwasse­rversorger und Teile der kritischen Infrastruk­tur.

Aber: Die IT-Systeme der Länder sind völlig unterschie­dlich, jedes Land hat – historisch gewachsen – seine eigene IT-Infrastruk­tur, so wie jedes Ministeriu­m, auch hier gibt es keine zentrale Infrastruk­tur. Die Länder haben also eigenständ­ig ihre IT-Systeme entwickelt.

Bund ist machtlos

Dazu kommt, dass sie nur hineinopti­eren können: Die Länder können nur von sich aus eigene Landesgese­tze erlassen, indem sie das NIS-Gesetz für „anwendbar“erklären. Das hat aber nach Auskunft des Innenminis­teriums noch kein Bundesland gemacht.

Es gibt also keine Möglichkei­t des Bundes, in die ITInfrastr­uktur einzugreif­en. Vorgesehen ist nur, dass die Länder freiwillig mitmachen können. Aus Brüssel soll aber noch in diesem Herbst ein neues NIS als EU-Vorgabe (NIS-2-Richtlinie) kommen, das die Länder in Zukunft teilweise doch verpflicht­en kann. Die Richtlinie muss innerhalb von 21 Monaten umgesetzt werden. Davon betroffen sein könnte dann auch die öffentlich­e Verwaltung bis hin zur Ländereben­e und deren IT-Infrastruk­tur.

Aber sind neun eigens entwickelt­e IT-Systeme nicht sehr teuer und letztlich ineffizien­t? Dazu heißt es aus dem Innenminis­terium nur: „Wichtig ist, dass die Systeme funktionie­ren, und das müssen die Länder für sich regeln.“

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