Resolution zur aktuellen Krise
Eine Forderung zur Anpassung der Rahmenbedingungen für Bautätigkeiten aufgrund der derzeitigen Krisensituation
Die Beschaffung von Rohstoffen und Baumaterialien ist mit der Corona-Krise zu einer existenziellen Herausforderung für Bauunternehmen geworden. Die ohnedies sehr angespannte Situation auf den Rohstoffmärkten mit Lieferengpässen und unvorhersehbaren Preissprüngen hat sich durch die Ukraine-Krise nochmals zugespitzt.
„Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Wochen und Monaten die prekäre Situation weiter eskaliert“, heißt es in einem schriftlichen Beschluss der Landesinnungsmeisterkonferenz des Baugewerbes vom 31. März.
Negative Konsequenzen
Weiters macht die Landesinnung darauf aufmerksam, dass auf vielen Baustellen die Einstellung der Bautätigkeit mit allen negativen Konsequenzen droht, wenn nicht rasch Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bereits jetzt mussten einige Bauunternehmungen trotz guter Auftragslage Mitarbeiter beim AMS anmelden. Um diese dramatische Entwicklung aufzuhalten, sind aus Sicht des österreichischen Baugewerbes folgende Maßnahmen unerlässlich:
• Veränderliche Preise
bei öffentlichen und privaten Bauaufträgen: Es ist ein Gebot der Stunde, dass sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber ab sofort neue Bauaufträge nur noch zu veränderlichen Preisen ausschreiben und als Basis für die Anpassung der Vergütung einen sachlich zutreffenden Index heranziehen. Was bei öffentlichen Bauaufträgen mittlerweile zum Standard geworden ist, muss auch für den privaten Bereich verbindlich werden. In diesem Zusammenhang ist es auch nötig, dass die Vorgabe von festen Preisen in diversen Förderungsbestimmungen der öffentlichen Hand sofort sistiert werden, damit auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ihre Aufträge ab sofort ausschließlich zu veränderlichen Preisen vergibt.
• Vertragsanpassungen
bei bestehenden Bauverträgen: Bei zu Festpreisen abgeschlossenen Bauverträgen muss die durch höhere Gewalt ausgelöste Krisensituation zu einer Vertragsanpassung auf Basis einer indexbasierten Vergütung führen. Ebenso wird es im Falle von Lieferengpässen notwendig sein, die vereinbarten Fertigstellungstermine anzupassen. Für eine bewährte Vorgangsweise zur Vertragsanpassung steht der Leitfaden „Preisveränderung und Lieferengpässe“der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (ÖBV) bereit.
• Gegenmaßnahmen
zum Energiepreisschock: Als Gegenmaßnahme zu den steigenden Energiepreisen ist eine Entlastungsmaßnahme seitens der Politik unbedingt erforderlich. Neben einer zeitlich begrenzten Refundierung der Mineralölsteuer fordert das Baugewerbe das Aussetzen der geplanten CO2-Bepreisung.