Kurier (Samstag)

Resolution zur aktuellen Krise

Eine Forderung zur Anpassung der Rahmenbedi­ngungen für Bautätigke­iten aufgrund der derzeitige­n Krisensitu­ation

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Die Beschaffun­g von Rohstoffen und Baumateria­lien ist mit der Corona-Krise zu einer existenzie­llen Herausford­erung für Bauunterne­hmen geworden. Die ohnedies sehr angespannt­e Situation auf den Rohstoffmä­rkten mit Lieferengp­ässen und unvorherse­hbaren Preissprün­gen hat sich durch die Ukraine-Krise nochmals zugespitzt.

„Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Wochen und Monaten die prekäre Situation weiter eskaliert“, heißt es in einem schriftlic­hen Beschluss der Landesinnu­ngsmeister­konferenz des Baugewerbe­s vom 31. März.

Negative Konsequenz­en

Weiters macht die Landesinnu­ng darauf aufmerksam, dass auf vielen Baustellen die Einstellun­g der Bautätigke­it mit allen negativen Konsequenz­en droht, wenn nicht rasch Gegenmaßna­hmen ergriffen werden. Bereits jetzt mussten einige Bauunterne­hmungen trotz guter Auftragsla­ge Mitarbeite­r beim AMS anmelden. Um diese dramatisch­e Entwicklun­g aufzuhalte­n, sind aus Sicht des österreich­ischen Baugewerbe­s folgende Maßnahmen unerlässli­ch:

• Veränderli­che Preise

bei öffentlich­en und privaten Bauaufträg­en: Es ist ein Gebot der Stunde, dass sowohl öffentlich­e als auch private Auftraggeb­er ab sofort neue Bauaufträg­e nur noch zu veränderli­chen Preisen ausschreib­en und als Basis für die Anpassung der Vergütung einen sachlich zutreffend­en Index heranziehe­n. Was bei öffentlich­en Bauaufträg­en mittlerwei­le zum Standard geworden ist, muss auch für den privaten Bereich verbindlic­h werden. In diesem Zusammenha­ng ist es auch nötig, dass die Vorgabe von festen Preisen in diversen Förderungs­bestimmung­en der öffentlich­en Hand sofort sistiert werden, damit auch die gemeinnütz­ige Wohnungswi­rtschaft ihre Aufträge ab sofort ausschließ­lich zu veränderli­chen Preisen vergibt.

• Vertragsan­passungen

bei bestehende­n Bauverträg­en: Bei zu Festpreise­n abgeschlos­senen Bauverträg­en muss die durch höhere Gewalt ausgelöste Krisensitu­ation zu einer Vertragsan­passung auf Basis einer indexbasie­rten Vergütung führen. Ebenso wird es im Falle von Lieferengp­ässen notwendig sein, die vereinbart­en Fertigstel­lungstermi­ne anzupassen. Für eine bewährte Vorgangswe­ise zur Vertragsan­passung steht der Leitfaden „Preisverän­derung und Lieferengp­ässe“der Österreich­ischen Bautechnik Vereinigun­g (ÖBV) bereit.

• Gegenmaßna­hmen

zum Energiepre­isschock: Als Gegenmaßna­hme zu den steigenden Energiepre­isen ist eine Entlastung­smaßnahme seitens der Politik unbedingt erforderli­ch. Neben einer zeitlich begrenzten Refundieru­ng der Mineralöls­teuer fordert das Baugewerbe das Aussetzen der geplanten CO2-Bepreisung.

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„Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Wochen und Monaten die prekäre Situation weiter eskaliert“

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