Service: Wohnungseigentum vs. Miteigentum und die Rolle des Grundbuchs
„Beim Immobilienkauf ist es wichtig, alle Schritte gut zu überlegen und professionelle Unterstützung zu suchen“, betont Notarin Dr. Nina Raich. So können von Beginn an Unsicherheiten beseitigt werden.
Ich kaufe einen Teil eines Doppelhauses? Kann ich über meinen Teil unbeschränkt verfügen?
Notarin Raich erläutert: „Beim Kauf eines Doppelhauses ist es unbedingt ratsam, überprüfen zu lassen, ob auch Wohnungseigentum begründet ist.“Das kann leicht festgestellt werden: Notar:in nimmt eine Grundbucheinsicht vor und beurteilt dann die tatsächliche Rechtslage. Als Wohnungseigentümer steht einem das grundbücherlich abgesicherte Recht zu, das Haus ausschließlich zu nutzen und hierüber alleine zu verfügen. Beim sogenannten „schlichten Miteigentum“gehören allen Grundstückseigentümern auch die Häuser gemeinsam und keiner hat das ausschließliche Recht zur alleinigen Nutzung eines Hauses.
Auch Fragen im Zusammenhang mit Nutzungsfragen von Immobilien können im Notariat geklärt werden. Ob ein Grundstück tatsächlich im Bauland liegt, ist im Flächenwidmungsplan ersichtlich. In jedem Bundesland bestehen eigene Baugesetze und Bauordnungen. Darin wird beispielsweise geregelt, welcher Mindestabstand des künftigen Gebäudes zur Grundstücksgrenze bestehen muss. Oder wie hoch gebaut werden darf. Oder was beachtet werden muss, damit das Gebäude dem Bebauungsplan oder einem Ortsbildkonzept entspricht.
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