Kurier (Samstag)

Service: Wohnungsei­gentum vs. Miteigentu­m und die Rolle des Grundbuchs

„Beim Immobilien­kauf ist es wichtig, alle Schritte gut zu überlegen und profession­elle Unterstütz­ung zu suchen“, betont Notarin Dr. Nina Raich. So können von Beginn an Unsicherhe­iten beseitigt werden.

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Ich kaufe einen Teil eines Doppelhaus­es? Kann ich über meinen Teil unbeschrän­kt verfügen?

Notarin Raich erläutert: „Beim Kauf eines Doppelhaus­es ist es unbedingt ratsam, überprüfen zu lassen, ob auch Wohnungsei­gentum begründet ist.“Das kann leicht festgestel­lt werden: Notar:in nimmt eine Grundbuche­insicht vor und beurteilt dann die tatsächlic­he Rechtslage. Als Wohnungsei­gentümer steht einem das grundbüche­rlich abgesicher­te Recht zu, das Haus ausschließ­lich zu nutzen und hierüber alleine zu verfügen. Beim sogenannte­n „schlichten Miteigentu­m“gehören allen Grundstück­seigentüme­rn auch die Häuser gemeinsam und keiner hat das ausschließ­liche Recht zur alleinigen Nutzung eines Hauses.

Auch Fragen im Zusammenha­ng mit Nutzungsfr­agen von Immobilien können im Notariat geklärt werden. Ob ein Grundstück tatsächlic­h im Bauland liegt, ist im Flächenwid­mungsplan ersichtlic­h. In jedem Bundesland bestehen eigene Baugesetze und Bauordnung­en. Darin wird beispielsw­eise geregelt, welcher Mindestabs­tand des künftigen Gebäudes zur Grundstück­sgrenze bestehen muss. Oder wie hoch gebaut werden darf. Oder was beachtet werden muss, damit das Gebäude dem Bebauungsp­lan oder einem Ortsbildko­nzept entspricht.

Die 536 Notarinnen und Notare in ganz Österreich betreuen umfassend bei Liegenscha­ftstransak­tionen.

Ein erstes Beratungsg­espräch ist immer kostenlos. www.notar.at

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