Leerstandsabgabe in Tirol beschlossen
Die Tiroler Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Einhebung einer Leerstandsabgabe für Wohnungen beschlossen. Die Abgaben je nach Wohnungsgröße betragen zehn bis 215 Euro pro Monat. In Vorbehaltsgemeinden kann der doppelte Satz verlangt werden. Das Gesetz soll im Juli beschlossen werden und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Nachdem eine Wohnung sechs Monate lang nicht genutzt wurde, wird die Abgabe von der Gemeinde eingefordert.
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