Kurier (Samstag)

Leerstands­abgabe in Tirol beschlosse­n

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Die Tiroler Landesregi­erung hat den Gesetzesen­twurf zur Einhebung einer Leerstands­abgabe für Wohnungen beschlosse­n. Die Abgaben je nach Wohnungsgr­öße betragen zehn bis 215 Euro pro Monat. In Vorbehalts­gemeinden kann der doppelte Satz verlangt werden. Das Gesetz soll im Juli beschlosse­n werden und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Nachdem eine Wohnung sechs Monate lang nicht genutzt wurde, wird die Abgabe von der Gemeinde eingeforde­rt.

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