Zugang auf den Kopf gestellt
Die Regel
In Österreich ist im Ortsgebiet Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit, Tempo 30 die begründete Ausnahme
Zuständigkeit
Bei Landesstraßen, die durch Gemeinden führen, obliegt eine Geschwindigkeitssenkung der Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Gemeindestraßen ist – wie etwa auch für Kurzpark- oder Fußgängerzonen – der Gemeinderat zuständig
Innsbrucker Weg
In der Tiroler Landeshauptstadt hat sich eine Mehrheit dafür gefunden, Tempo 30 flächendeckend einzuführen. Eine Arbeitsgruppe soll aber bis Jahresende bestimmte Durchzugsund Hauptstraßen definieren, die davon ausgenommen sind
Der Hintergrund
Mit der Regelung wird eine neue Priorität gesetzt. Statt über jede neue 30erZone zu streiten, wird darum gerungen, wo Tempo 50 noch sinnvoll ist